08.09.2026
Alimentation:
Da muss mehr rauskommen!
Wie setzt die NRW-Landesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 09/2025 zur verfassungsgemäßen Alimentation von Beamten um? Das war über lange die große Frage. Jetzt: Trommelwirbel, Tusch, und… Und? Ernüchterung! Was der Finanzminister dazu nun vorgelegt hat, kann aus Sicht der GdP nicht das letzte Wort sein. Die Pläne haben viel von „linke Tasche, rechte Tasche“. Unterm Strich wird die Landesregierung nicht wesentlich mehr Geld für die Beamten zahlen. Tatsächlich wird es sogar echte Verlierer geben, wenn auch nicht sofort. Doch der Reihe nach…
Die komplizierte Materie, so kurz wie möglich: Die erst 2022 eingeführten und an örtlichen Mieten orientierten Familienzuschläge kommen den Plänen zufolge weg. Künftig soll es einen einheitlichen Familienzuschlag geben, unabhängig von der Mietenstufe. Zudem soll der Familienzuschlag Stufe 1 (der bezieht sich auf den Familienstand) entfallen. Stattdessen soll die Grundbesoldung erhöht werden, nach aktuellem Stand um 1,68 % (nicht genug). Außerdem soll sich die Mindestbesoldung künftig nicht mehr an der Grundsicherung orientieren, sondern am „Median-Äquivalenzeinkommen“. Das ist eine statistische Größe, die das Einkommen eines Haushalts auf die einzelnen Mitglieder umrechnet, sodass jedes Mitglied theoretisch den gleichen Lebensstandard hätte, wenn es alleine leben würde. Das hat das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Rechtsprechung so vorgegeben.
Klar ist: Die Pläne stellen kinderreiche Familien in Ballungsgebieten schlechter. Wir reden hier gewiss über dreistellige Eurobeträge im Jahr, im Einzelfall vermutlich mehr. Diese Summen sollen zunächst durch Ausgleichszahlungen abgeglichen werden. Allerdings werden die Zahlungen ab 2028 jedes Jahr um 15% abgeschmolzen. Dadurch haben die Kollegen dann weniger Geld in der Brieftasche, bei weiterhin hohen Lebenserhaltungskosten.
Wir als GdP meinen: Das darf nicht sein. Bei der verfassungsgemäßen Alimentation muss mehr rauskommen – und zwar für alle! Wir werden das sehr deutlich machen! Zum 1. 1. 2027 sollen die Pläne umgesetzt werden – aus unserer Sicht kann das aber nur mit kräftigen Nachbesserungen erfolgen.
Verfassungsgemäße Besoldung taugt nicht für Augenwischerei.
Der Dienstherr steht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten in der Pflicht!
