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16.09.2026

Besoldung: Mehr in der Grundbesoldung, aber weniger unterm Strich?

Beamtenpolitik

Jetzt liegt der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf dem Tisch. Zum 1. Januar 2027 will das Land damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Alimentation umsetzen. Maßstab für die Mindestbesoldung ist nicht mehr die Grundsicherung, sondern die sogenannte Prekaritätsschwelle.

Sie liegt bei 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens. Zudem wird die Besoldungsstruktur grundlegend umgebaut: Die nach Mietenstufen bestehende Regionalisierung der Familienzuschläge soll entfallen. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 wird in die Grundbesoldung verlagert. Betroffene erhalten Ausgleichszahlungen, die ab 2028 jährlich um 15 % abgeschmolzen werden. Die Grundbesoldung aller Beamtinnen und Beamten wird um 1,68 % angehoben.

Nachbessern statt Schönrechnen!

Die GdP sieht bei der ersten Durchsicht des Gesetzesentwurfs bereits erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit mehreren Kindern und in teuren Regionen drohen finanzielle Nachteile. Zwar sollen die Nachteile zunächst durch Ausgleichszahlungen abgefedert werden, doch diese schmelzen bereits ab 2028 um jährlich 15 % ab. Durch diese schnelle Abschmelzung werden die Betroffenen an der zukünftigen Besoldungsentwicklung nicht in dem Maße partizipieren, wie es angemessen wäre. Hier droht eine Entwicklung, bei der Kolleginnen und Kollegen bei weiterhin angespannten Wohn- und Lebenshaltungskosten Jahr für Jahr weniger von ihrer Besoldung haben. Auch die Berücksichtigung des fiktiven Partnereinkommens zeigt, dass die Landesregierung die Chance vertan hat, alle Zweifelsfragen zur Besoldung aus dem Weg zu räumen. Die zentralen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit werden nicht gelöst, sondern lediglich in die Zukunft verlagert.

Am Ende zählen für uns keine Modellrechnungen der Landesregierung, sondern was tatsächlich bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt. Wir werden die Verbändeanhörung nutzen, um den Gesetzentwurf kritisch zu prüfen und Nachbesserungen einzufordern. Die Landesregierung steht in der Pflicht. Die Umsetzung der Rechtsprechung aus Karlsruhe darf nicht dazu führen, auf der einen Seite etwas zu geben und auf der anderen Seite wieder etwas wegzunehmen.

Über die weitere Entwicklung halten wir Euch auf dem Laufenden!

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