06.10.2026
Die Handys bleiben
Innenministerium beendet sinnlose Sparvorgabe bei Handys
20% aller Mobiltelefone wollte das Innenministerium bei der Polizei bis Ende 2027 streichen. Dass das eine sinnlose Sparvorgabe war, hat das Innenministerium jetzt eingesehen. Ab sofort müssen keine weiteren Mobiltelefone bei der Polizei mehr eingespart werden. Damit hat sich die GdP mit ihrer Forderung nach einer weiterhin funktionsgebundenen Ausstattung mit Mobiltelefonen durchgesetzt.
GdP: Maßstab muss eine funktionsgebundene Ausstattung sein
Die Ausstattung der Beschäftigten mit Mobiltelefonen ist ein zentraler Baustein in der Digitalisierungsstrategie der Polizei NRW. Dazu passt es nicht, wenn die Ausstattung mit Mobiltelefonen pauschal reduziert wird. Da, wo Handys sinnvoll sind, müssen sie zur Verfügung stehen. Nicht nur die GdP hatte deshalb dem Innenministerium deshalb vorgeworfen, ohne Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit der Polizei vorzugehen, um pauschale Sparvorgaben im Landeshaushalt zu erfüllen.
GdP Forderung: Die Landesregierung muss weiter in die Digitalisierung der Polizei investieren
Die Digitalisierung bleibt ein wichtiges strategisches Ziel, um die Polizei fit für das 21. Jahrhundert zu
machen. Das erfordert Investitionen. Daran muss die Polizei auch in schwierigen Zeiten festhalten. Darauf
wird die GdP auch im Polizei-Hauptpersonalrat weiter drängen. Wenn sich neue Einsatzmittel in der
Polizei bewähren, dann müssen diese auch flächendeckend überall dort zur Verfügung stehen, wo sie
gebraucht werden.
Lücken bei der Ausstattung schließen, statt neue reißen
Die GdP appelliert an die Verantwortung der Politik: Bürgerinnen und Bürger reagieren empfindlich, wenn
sie feststellen müssen, dass es bei der Polizei unterschiedliche Ausstattungsstandards gibt. Eine 2-Klassen- Polizei bedeutet letztlich eine 2-Klassen-Sicherheit. Gerade bei modernen Einsatzmitteln geht es deshalb nicht darum, wo man noch Geräte einsammeln kann, sondern wo noch welche fehlen. Das gilt für
Mobiltelefone genauso wie für das DEIG.
