Besoldung
Über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger wird nicht in Tarifverhandlungen entschieden, sondern der Landtag bestimmt darüber per Gesetz. Trotzdem bildet der Tarifabschluss faktisch die Grundlage für eine Erhöhung der Beamtenbezüge.
Die aktuellen Besoldungstabellen für die Jahre 2026 bis 2028 stehen nun zum Download bereit.
Die Grundgehälter wurden zum 1. April 2026 um 3,36 % erhöht. Weitere Erhöhungen erfolgen zum 1. März 2027 um 2% und zum 1. Januar 2028 um 1 %. Die Anwärtergrundbeträge wurden zum 01. April 2026 um 60 Euro erhöht. Zum 01. März 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung um 60 Euro und zum 01. Januar 2028 um weitere 30 Euro.
Bitte beachtet, dass es sich bei den Besoldungstabellen um eine vorläufige Fassung handelt. Aufgrund der Überarbeitung des Zulagenwesens werden die Tabellen zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend angepasst.
Die Veröffentlichung der Druckfassung des Besoldungsflyers erfolgt daher ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.
