
Besoldung
Über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger wird nicht in Tarifverhandlungen entschieden, sondern der Landtag bestimmt darüber per Gesetz. Trotzdem bildet der Tarifabschluss faktisch die Grundlage für eine Erhöhung der Beamtenbezüge.
Nach Abschluss der Tarifrunde 2023 haben sich Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften in Spitzengesprächen am 12.Dezember 2023 und 19 März 2024 darauf verständigt, dass das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses für die Jahre 2024 und 2025 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamtinnen und die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger übertragen wird. Konkret bedeutet das:
Inflationsausgleich
Beamtinnen und Beamte, die sich am 09. Dezember in einem aktiven Dienstverhältnis befunden haben, erhalten eine einmalige steuerfreie Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 1.800 Euro, Anwärterinnen und Anwärter erhalten die Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 1000 Euro.
Zudem wird zwischen Januar und Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 120 Euro zur Auszahlung gebracht.
Lineare Steigerung der Bezüge
1.) ab dem 01.11.2024
- Steigerung der Grundbesoldung von Beamtinnen und Beamten um 200 Euro (Pensionen entsprechend des jeweiligen Ruhegehaltssatzes) und die seit jeher erhöhten Zulagen (Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage, Familienzuschlag und Mehrarbeitsvergütung) um 4,76 %.
- Erhöhung der Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter um 100 Euro,
2.) ab dem 01.02.2025
- Weitere Erhöhung der Grundbesoldung sowie der seit jeher dynamisierten Zulagen um 5,5 ,
- weitere Erhöhung der Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter um 50 Euro.
