16.04.2021
Zufallsprinzip war gestern! Konzept zur Fahrzeugverteilung stößt in der GdP auf breite Zustimmung
Mitgliederinfos
Seit längerem wurde im MdI an einer Neuregelung zur Fahrzeugverteilung für die einzelnen Dienststellen gearbeitet. In enger Abstimmung mit den Behörden und dem Hauptpersonalrat wurden eine neue Polizeidienstvorschrift und zwei dazugehörige Leitfäden geschaffen. Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass die Fahrzeugverteilung ein sehr sensibles Thema ist und von individuellen Bedürfnissen und oft auch Geschmäckern geprägt ist; handelt es sich doch um den ARBEITSPLATZ für viele Kolleg:inenn im Land.
Von Anfang an ging es um einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur die
Frage nach der Beschaffung und der Verteilung der Fahrzeuge betrifft,
sondern auch deren Praktikabilität und Nutzen für die Anwender:innen.
So wurden die einzelnen Fahrzeugtypen nach ihrem Einsatzzweck
festgeschrieben, außerdem wurden die Beschaffungsverfahren vereinheitlicht
und definiert. Der GdP war von Anfang an wichtig, dass die
Anwenderbeteiligung im Vordergrund stand und steht. Das ist allen
Beteiligen mit den beschriebenen Verfahren umfassend gelungen.
Es wurden Verantwortlichkeiten festgelegt, welche Polizeibehörde in
Zukunft unter Beteiligung aller anderen Behörden und dem Hauptpersonalrat
für die Bedarfsbeschreibung der einzelnen Fahrzeuge zuständig ist. So
zeichnet sich das PP Rheinpfalz aktuell und zukünftig beispielsweise für
die FustW BAB (Funkstreifenwagen der Autobahnpolizeistationen) zuständig.
Das PP ELT hat am Ende die Aufgabe, aus diesen Bedarfsbeschreibungen
rechtskonforme Leistungsbeschreibungen für das Beschaffungsvorhaben zu
formulieren. Das wichtigste an den neuen Vorschriften und an dem
Beschaffungsprozess ist jedoch eine Art „Dynamisierung“. Die
festgeschriebenen Parameter, nach denen die Fahrzeuge auf die
Dienststellen verteilt werden, sind so gestaltet, dass ein Reagieren
möglich ist. Das heißt konkret, dass der Fahrzeugbestand angepasst wird,
sobald sich Strukturdaten der Dienststelle ändern, z.B. durch einen
personellen Aufwuchs.
Der Mehrwert: die Zeiten, in denen auf einmal kein Funkstreifenwagen mehr
verfügbar ist, sollten somit vorbei sein.
Ingo Schütte, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP und im
Hauptpersonalrat zuständig für Technikfragen:
„Die neuen Regelungen gehen das Thema der Fahrzeugbeschaffung und –
verteilung ganzheitlich an. Aus meiner Sicht eine gelungene Sache. Die
Festlegung von Parametern, an denen sich die Fahrzeugzuteilung orientiert,
ist eine neue Betrachtung. Die Dynamik im System ist zukunftsweisend und
durchdacht. Aufgabe der GdP wird es sein, ein besonderes Augenmerk darauf
zu legen, dass der Dienstherr in zukünftigen Haushalten ausreichend
Finanzmittel zur Verfügung stellt, um die sich entwickelnden
Fahrzeugbedarfe zu decken. Die Behörden müssen in der Lage sein, flexibel
aus den jeweiligen Rahmenverträgen Fahrzeuge abzurufen. Mit Blick auf die
finanzielle Bewältigung der Corona-Krise wird dies eine harte Aufgabe für
alle Beteiligten werden.“
Wir werden uns auf weiterhin dafür einsetzen, dass die Praxis und somit
die Bedürfnisse der Praktiker:innen in die Beschaffungsvorhaben umfassend
eingebunden wird!
Hier findet ihr unser Flugblatt als PDF zum Ausdrucken.