30.06.2024
Polizeizulage zum 1. 7. erhöht
Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit müssen folgen
Loth: „Das war ein großer Schritt, dass die Polizeizulage zum 1.7. auf 180€ erhöht wird. Nun fehlen noch zwei weitere, die Dynamisierung und die Ruhegehaltsfähigkeit, wichtige Zeichen der Wertschätzung.“
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hatte es im Januar dieses Jahres angekündigt, die Polizeizulage wird zum 1. Juli 2024 von 132,69€ auf 180€ erhöht. Ein richtiger und längst überfälliger Schritt, den die GdP nach vielen Jahren der beharrlichen Forderungen erreichen konnte.
Neben der Erhöhung hatte die GdP auch die Dynamik der Polizeizulage gefordert. Denn auch in Zukunft muss eine Wertsteigerung berücksichtigt werden, damit die Polizeizulage nicht wieder von der Einkommensentwicklung abkoppelt wird. Deshalb fordern wir auch deren Dynamisierung, also deren Teilnahme an allen künftigen linearen Besoldungserhöhungen.
Eine weitere Forderung ist die Berücksichtigung der Polizeizulage auch bei der Versorgung. Die Belastungen und Herausforderungen des Polizeiberufes sind so hoch, dass unsere Kolleginnen und Kollegen diese mit in den Ruhestand nehmen. Der Bund und weitere vier Bundesländer haben dies bereits erkannt und umgesetzt.
„Wir fordern die Landesregierung daher erneut auf, unser gesamtes Forderungspaket nun in die Tat umzusetzen. Der Polizeiberuf ist fordernd und belastend, das zeigen die aktuellen Einsatzlagen rund um die EM sehr anschaulich und beanspruchen auch die rheinland-pfälzischen Polizeibeamt/-innen“, wiederholt die Landesvorsitzende Stefanie Loth.Landesvorsitzende Stefanie Loth