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© mariesacha/stock.adobe.com
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22.09.2024

Krause-Schöne: Trennschärfe zwischen freiwilliger Sexarbeit und illegaler Prostitution gefordert

Frauengruppe Innenpolitik

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, „Sexkauf“ generell zu bestrafen, für nicht zielführend. Es sei zwar richtig und notwendig, menschenunwürdige Zustände in der Prostitution wirksam bekämpfen zu wollen, jedoch sei ein generelles Prostitutionsverbot dafür sicherlich keine Allheilmittel. Dieses führe zwangsläufig zu einer Verlagerung der freiwilligen Sexarbeit in das kriminelle Milieu. Das „Dunkelfeld“ nähme zu. Die Verfolgung schwerster Straftaten zum Nachteil von Menschen, insbesondere Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, würde erschwert, betonte die GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne am Montag bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin.

Nicht nur Freier, sondern auch Prostituierte setze man der Gefahr der Kriminalisierung aus. Prostitution würde in nicht kontrollierbare Räume verlagert, wo betroffene Frauen schutzlos sowohl Freiern als auch Zuhältern ausgesetzt wären, wies Krause-Schöne hin. Weiterhin verlören die Ermittlungsbehörden den Kontakt zu der wichtigen Gruppe von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren.

Krause-Schöne schlug mit Blick auf illegale Prostitution und Menschenhandel vor, Freiern eine Mitverantwortung aufzuerlegen und die Unterstützung von Zwangsprostitution unter Strafe zu stellen. „Durch die Legalisierung der Prostitution kann jede Prostituierte mit entsprechenden Ausweispapieren selbstbestimmt der Tätigkeit nachgehen. Ein Fehlen dieser Papiere begründet zumindest einen Anfangsverdacht der unerlaubten Tätigkeit bis hin zur Illegalität. Eine Nichtbeachtung könnte dann auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Freiers führen.“

Dem Zoll, vornehmlich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, komme eine besondere Rolle im Kampf gegen die illegale Beschäftigung zu. Die GdP regt dringend an, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz den „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung“ zu ergänzen, sodass die Mindestlohnkontrolleinheiten beiden Bereichen nachgehen könnten.

Außerdem müsse die Zusammenarbeit der Polizei mit den Fachberatungsstellen optimiert werden. Durch diese ist nicht nur eine bessere Betreuung der Opfer gewährleistet, sondern werde auch die Beweisführung in Strafverfahren unterstützt. Auch eine Stärkung der Fachberatungsstellen in personeller und finanzieller Sicht sei dringend notwendig.

Die Gewerkschafterin sprach sich dafür aus, das Mindestalter zur Ausübung von Sexarbeit auf das 21. Lebensjahr „endlich anzuheben“. Diese GdP-Forderung sei bislang nicht umgesetzt worden, obwohl es sich bei der Prostitution um eine sogenannte gefahrengeneigte Tätigkeit beziehungsweise Arbeit handele.

„In Deutschland benötigen wir eine bundesweite, konsequente Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG). Das liegt in der Verantwortung der Länder. Noch fehlen ausreichende Erkenntnisse zum sogenannten Hellfeld“, sagte Krause-Schöne. Die Evaluierung des Gesetzes durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stelle einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen dar. „Damit können weitere Voraussetzungen für den differenzierten Umgang mit Sexarbeit einerseits und erzwungener Sexualität, also Gewalt hin zu Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, andererseits geschaffen werden“, verdeutlichte Krause-Schöne. Hier trennscharf zu unterscheiden, bleibe unverzichtbar, führte die GdP-Bundesfrauenvorsitzende fort.

Frauengruppe (Bund)