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18.05.2025

Neuer Funkstreifenwagen-Einsatz

Der Passat kann sich sehen lassen, vor allem weil er mit einem Polizeisitz und Allrad kommt

Funkstreifenwagen aus Schleswig-Holstein. So, oder so ähnlich wird unser neue FustW aussehen.

Die zentrale Information gleich zu Beginn: für die Polizeiinspektionen folgt ab 2026 auf den Audi A6 als Funkstreifenwagen nun der VW Passat. Das Ausschreibungsverfahren war aufwändig und komplex. Die eingegangenen Angebote wurden intensiv bewertet und wir konnten uns mit vielen unserer Forderungen durchsetzen. 

Arbeitsschutz

Seit Generationen von Streifenwagen formulieren wir den Bedarf an einen sogenannten „Polizeisitz“. Dieser soll die Belastungen auf den Körper, die durch die am Gürtel getragenen Führungs- und Einsatzmittel (FEM) entstehen, minimieren. 

Volkswagen hat einen solchen Sitz entwickelt und wird ihn erstmals in den neuen Fahrzeugen zum Einsatz bringen. Ein wichtiger Schritt für unsere Kolleginnen und Kollegen, die einen großen Teil ihrer Dienstzeit im Streifenwagen verbringen. 

Auch der neue Funkstreifenwagen wird über ein Laderaumsystem verfügen, um die benötigten FEM sicher im Fahrzeug zu verstauen. Dies ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sprechen beim Streifenwagen von einem Arbeitsplatz und als einen solchen wollen wir ihn auch aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes betrachtet wissen. 

Eine wichtige Forderung wurde ebenfalls erfüllt. Die Streifenwagen werden mit einer Heckkamera ausgestattet sein. Dies wird die Anhaltevorgänge im Sinne der Eigensicherung deutlich erhöhen. 

Fahreigenschaften

Außerdem ist es gelungen, den aus unserer Sicht dringend erforderlichen Allradantrieb beizubehalten. Wir sehen, dass der Allrad deutlich mehr Vorteile gegenüber front- oder heckangetriebenen Fahrzeugen hat und freuen uns, dass es dabei bleibt. Das wird sich nicht nur bei schlechtem Wetter zeigen, sondern dürfte auch für das tägliche Handling ein Vorteil sein und es bedarf keiner Umstellung vom A 6 auf den Passat.

Kauf statt Leasing

Eine wesentliche Änderung wird es bei der neuen Generation geben. Die Fahrzeuge werden nicht mehr geleast, sondern gekauft werden. Dies hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben, was durchaus nachvollziehbar ist. Es wird jedoch wichtig sein, die Laufleistung und Nutzungsdauer genau zu beobachten. 

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Wir sind mit dem neuen FuStW sehr zufrieden, vor allem weil wir mit unserer Forderung nach dem Polizeisitz nach den vielen Jahren endlich durchdringen konnten. Bei der wegweisenden Entscheidung weg vom Leasing hin zum Kauf der Streifenwagen werden wir darauf achten, dass die Laufleistungen der Streifenwagen nicht so enorm ausgedehnt werden, dass die Fahrzeuge zu einem Sicherheitsrisiko werden können. Das Leasingsystem hatte den großen Vorteil, dass wir immer einen jungen Fuhrpark hatten. Dies muss auch bei Kauffahrzeugen gewährleistet sein.“
Ingo Schütte, stellvertretender Landesvorsitzender bewertet das neue Fahrzeug im polizeilichen Fuhrpark