
11.06.2025
Pressemitteilung
Häusliche Gewalt:
GdP begrüßt Diskussionen um elektronische Fußfessel zur Überwachung von Kontaktverboten – flankierende Stärkung der Polizeiarbeit vor Ort bleibt unverzichtbar
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz bewertet die auf der Innenministerkonferenz (IMK) erneut diskutierte Einführung elektronischer Fußfesseln im Kontext häuslicher Gewalt grundsätzlich positiv. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann – richtig eingesetzt – ein sinnvolles Zusatzinstrument zum Schutz besonders gefährdeter Opfer darstellen.

„Wenn eine potenzielle Gefährdungslage vorliegt, kann die elektronische Fußfessel helfen, Schutzaufla-gen wie Kontakt- oder Näherungsverbote wirksam zu kontrollieren. Sie darf dabei aber keine Illusion von Sicherheit erzeugen, sondern muss eingebettet sein in ein umfassendes Schutzkonzept.“erklärt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Sven Hummel.
Aktuelle Entwicklungen, wie das Modellprojekt in Sachsen, zeigen, dass technische Lösungen wie ein kontaktfreies Distanzmonitoring von Tätern mit automatischem Alarm bei Annäherungen an potenzielle Opfer möglich sind. Damit ergibt sich ein präventiver und einsatztaktischer Mehrwert – sowohl zur Abschreckung von Gewalttätern, als auch zur frühzeitigen Alarmierung der Polizei im Ernstfall.
Dennoch macht die GdP deutlich: Technik ersetzt nicht Präsenz. Für wirksamen Opferschutz braucht es vor allem leistungsfähige Strukturen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Dazu gehören:
- gut ausgestattete Polizeidienststellen, die zeitnah auf Meldungen häuslicher Gewalt reagieren können,
- geschulte Einsatzkräfte, die mit hoher Handlungssicherheit auch komplexe Lagen beurteilen,
- verstärkte Präventionsarbeit, die über kurzfristige technische Maßnahmen hinausgeht.
Die GdP Rheinland-Pfalz spricht sich daher nicht nur für die rechtssichere und gezielte Einführung elektronischer Überwachungsinstrumente aus, sondern fordert zugleich eine strukturelle Stärkung der Polizei in der Fläche. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist kein technisches Randthema – er ist Kern polizeilicher Daseinsvorsorge.