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03.07.2025
Amtsangemessene Alimentation
LfF hat Widersprüche zur Alimentation 2024 beschieden
In der vergangenen Woche wurden die Widersprüche gegen die Besoldung für das Jahr 2024 durch das Landesamt für Finanzen beantwortet. Nun müsstet ihr überlegen, wie ihr weiter vorgehen möchtet. Hierzu möchten wir einige Hinweise bieten, diese könnt ihr auch wieder auf der Homepage nachlesen. Eine politische Lösung ist nicht abzusehen.
Reaktionsmöglichkeiten
- Solltet ihr die GdP per Rechtsschutz beauftragt haben, vor zwei Jahren eine Klage für euch einzureichen und nun einen Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2024 erhalten haben, dann bitten wir darum, sich an den vertretenden Rechtsschutzsekretär zu wenden, damit er das Go bekommt, eine Klageerweiterung vorzunehmen.
- Wenn ihr vor zwei Jahren oder letztes Jahr selbständig eine Klage eingereicht habt und nun den Widerspruchsbescheid für die Besoldung 2024 erhalten habt, empfehlen wir zur Sicherheit, die eingereichte Klage um den Besoldungszeitraum 2024 zu erweitern. Ein entsprechendes Muster findet ihr unter „Klageerweiterung_2024“ auf unserer Homepage.
- Für den Fall, dass ihr letztes Jahr keine Klage eingereicht habt und nun den Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2024 erhalten habt, dann ist zur Anspruchswahrung gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Ein entsprechendes Muster findet ihr ebenfalls auf unserer Homepage.
HIER findet ihr die Muster als Download.
Und zu der Frage, ob Gerichtsgebühren entstehen bei einer Klageerweiterung ist zu sagen, dass wir hiervon nicht ausgehen.

Aline Raber
Ich freue mich, dass so viele von euch dranbleiben und sich für eine faire Besoldung stark machen. Auch wenn der Weg manchmal steinig ist – ihr seid nicht allein. Als GdP unterstützen wir euch mit allem, was nötig ist. Gemeinsam setzen wir uns weiter dafür ein, dass amtsangemessene Alimentation bei allen Beschäftigten selbstverständlich wird.Aline Raber, Landesvorsitzende