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08.10.2025

GdP Rheinland-Pfalz zur Drohnenabwehr

Pressemitteilung Presse

Schütte: Rechtliche Befugnis ist ein wichtiger Schritt – aber sie muss auch umsetzbar sein

„Mit der Novelle des POG wird endlich anerkannt, dass Drohnen nicht nur Spielzeuge sind, sondern potenzielle Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit“, betont der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Ingo Schütte. 

„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben nach der jüngsten Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz jetzt die rechtliche Befugnis, Drohnen aufzuspüren, zu stören oder unschädlich zu machen – das ist ein richtiger und zeitgemäßer Schritt.“, so Schütte. 

Die GdP Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass rechtliche Befugnisse allein nicht ausreichen, um aktuellen Bedrohungslagen wie Drohnenangriffen wirksam begegnen zu können. Ohne entsprechende technische Ausrüstung, Spezialschulungen und ausreichend Personal bleibt das POG in der Praxis weitgehend wirkungslos.

Erneute Forderung nach Sondervermögen Innere Sicherheit

Um den neuen gesetzlichen Auftrag tatsächlich erfüllen zu können, fordert die GdP Rheinland-Pfalz erneut die Einrichtung eines Sondervermögens „Innere Sicherheit“. Dieses soll gezielt Mittel bereitstellen, um Polizei und Sicherheitsbehörden für die Abwehr neuartiger Gefahren von innen und außen wie bspw. Drohnen – technisch, organisatorisch und personell zu stärken.

„Dazu gehören moderne Sensor- und Abwehrsysteme, spezialisierte Einsatzteams und eine nachhaltige Finanzierung für Ausbildung und Technik. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“, mahnt Schütte. 

Die GdP schlägt vor, das Sondervermögen in enger Abstimmung zwischen Land und Bund zu gestalten, um Synergien bei Beschaffung, Ausbildung und Technikentwicklung zu nutzen.

Aktuelle Vorfälle zeigen: Handlungsbedarf ist akut

Mehrere Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen haben gezeigt, wie verletzlich der Luftraum über sicherheitsrelevanten Einrichtungen ist.


Start- und Landebahnen mussten mehrfach gesperrt, Flüge umgeleitet und Passagiere stundenlang festgehalten werden. Trotz massiven Polizeieinsatzes blieben die Verursacher oft unerkannt – auch wegen fehlender technischer Mittel zur Ortung und Neutralisierung der Drohnen.

GdP: Jetzt in Sicherheit investieren – nachhaltig und wirksam

Die GdP Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung daher auf, die Umsetzung des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes mit einer klaren Investitionsstrategie zu flankieren:

  • Aufbau landesweiter Drohnenabwehr-Systeme an kritischen Punkten
  • Spezialisierte Fortbildung für Einsatzkräfte und technische Expertinnen und Experten
  • Digitale Vernetzung zwischen Polizei, Luftsicherheitsbehörden und zivilen Betreibern
  • Dauerhafte Personalaufstockung in den technischen Einsatzbereichen 
© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Mit dem neuen Gesetz ist die rechtliche Grundlage für eine Drohnenabwehr geschaffen worden. Jetzt muss aber auch dafür Sorge getragen werden, dass die Polizei durch die technische Ausstattung und das notwendige Personal dazu in die Lage versetzt wird, Bedrohungen durch Drohnenflüge abzuwehren"
erklärt Ingo Schütte abschließend.