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© Pormezz – stock.adobe.com
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19.11.2025

Amtsangemessene Alimentation

Quo vadis Rheinland-Pfalz?

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Bundesbeamten Nachzahlungen zu leisten, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte amtsangemessene Alimentation umzusetzen. Damit wird anerkannt, dass die Besoldung in den letzten Jahren zu niedrig war. 

Was der Bund jetzt korrigiert, muss auch für Rheinland-Pfalz gelten! Denn schon lange liegt die Bundesbesoldung über dem Niveau der Landesbesoldung – und selbst diese wurde vom Bundesverfassungsgericht als zu niedrig bewertet. Wenn also der Bund nachzahlt, darf Rheinland-Pfalz nicht einfach zusehen, sondern muss ebenfalls handeln!

Hintergrund

Bereits seit Jahren kämpft die GdP für eine amtsangemessene Alimentation. Das OVG Rheinland-Pfalz hat im September 2024 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren überhaupt verfassungsgemäß war. 

Die Zweifel sind deutlich: Das Gericht sieht eine Verletzung des Mindestabstandsgebots (verglichen mit dem Niveau der Grundsicherung) und beanstandet die falsche Annahme einer „Hinzuverdienerfamilie“ als Maßstab. Das heißt: Die Besoldung ist nicht nur im Bund, sondern auch im Land Rheinland-Pfalz zu niedrig – und das schon seit Jahren!

Rückenwind erhält Rheinland-Pfalz in dieser Woche durch den Beschluss vom 17.09.2025 (veröffentlicht am 18.11.2025) aus Karlsruhe. Das BVerfG befand die Besoldungsordnung A der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008-2020 für weit überwiegend verfassungswidrig.

Unsere Forderung

Die Landesregierung muss umgehend reagieren und sicherstellen, dass die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungskonform und amtsangemessen alimentiert werden. Wir fordern daher eine rückwirkende und strukturelle Anpassung der Besoldung – gerecht, verfassungsgemäß und nachvollziehbar.

Jetzt aktiv werden!

Diee GdP unterstützt euch weiterhin bei allen Fragen zur amtsangemessenen Alimentation. 

➡️ Neue Mustertexte für Widersprüche und Klagen findet ihr hier!

➡️ Widersprüche bis zum Jahresende einreichen!

 

Auch wer 2022, 2023 oder 2024 bereits Widerspruch eingelegt hat, sollte dieses Jahr wieder fristgemäß Widerspruch einlegen!

© Dennis Weißmantel
Dennis Weißmantel
Wenn der Bund jetzt endlich anerkennt, dass die Besoldung zu niedrig war und nachzahlt, dann muss das für Rheinland-Pfalz erst recht gelten. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten denselben Dienst für die Gesellschaft – sie verdienen dieselbe Wertschätzung und dieselbe faire Bezahlung.
Pascal Rowald, stellv. Landesvorsitzender