12.11.2025
GdP zur Gesetzesänderung: Landesregierung verpasst Chance auf echte Reform des Beamtenversorgungsrechts
Raber: „Die Kolleginnen und Kollegen verdienen eine moderne und sehr gute Dienstunfallfürsorge – keine Minimallösungen.“
Die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz (GdP) hat die Erhöhung der Einkommensgrenze für alle Ehe- und Lebenspartner auf 22.000 € als positives Signal wahrgenommen. Damit erleichtert der Landesgesetzgeber die Beihilfe für die Ehe- und Lebenspartner. Ebenso positiv zu bewerten ist die Erhöhung der Reisekosten sowie das Trennungsgeld für Anwärterinnen und Anwärter.
Allerdings zeigt sich die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz (GdP) insgesamt enttäuscht über die Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG).
„Trotz zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte, massiver Belastungen und immer komplexerer Einsatzlagen für die Polizeibeschäftigten bleiben aus Sicht der GdP zentrale Schutzmechanismen des Dienstunfallrechts weiterhin einfach unangetastet.“, kritisiert GdP-Landesvorsitzende Aline Raber.
Die GdP fordert seit vielen Jahren u.a. eine Beweislasterleichterung. Der Beamte hat den vollen Beweis zu erbringen, dass ein Körperschaden eingetreten ist und dieser auf dem Dienstunfall beruht. Gelingt dies nicht, dann kann der Körperschaden nicht als Dienstunfallfolge anerkannt werden. Der Beamte muss also sowohl das Vorliegen des Körperschadens, als auch den ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienstunfall vollständig nachweisen.
Diese Regelung entspricht zwar den allgemeinen Beweisgrundsätzen im Zivil- und Verwaltungsrecht. Aus Sicht der GdP führt sie im Polizeidienst jedoch zunehmend zu untragbaren Ergebnissen. Betroffene können dies in der Praxis kaum erfüllen.
„Wir erleben, dass eindeutige Dienstunfälle an medizinischen Kleinstbefunden scheitern. Modernste MRT- und Röntgendiagnostik macht jede anlagebedingte Veränderung sichtbar und diese wird regelmäßig gegen die Kolleginnen und Kollegen ausgelegt. Das ist weder zeitgemäß noch mit der Fürsorgepflicht vereinbar.“ so Raber.
Gerade weil bildgebende Verfahren immer mehr mögliche Vorschäden sichtbar machen, entfällt häufig die „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, die die Behörden für die Anerkennung verlangen. Damit bleiben Kolleginnen und Kollegen zunehmend auf ihren Einsatzfolgen sitzen, obwohl der Zusammenhang nach Lebenswirklichkeit und typischen Einsatzabläufen mehr als plausibel wäre.
Die GdP fordert deshalb die Einführung eines Anscheinsbeweises, der greift, wenn der Körperschaden typisch für das feststehende Dienstunfallereignis ist. Damit würden Betroffene nicht mehr an der kaum erfüllbaren medizinischen Beweislast scheitern.
Raber weiter: „Was nach Lebenserfahrung und wissenschaftlicher Erkenntnis typischerweise auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, muss auch als Dienstunfall anerkannt werden – solange nicht konkrete Anhaltspunkte für einen völlig atypischen Verlauf vorliegen.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat jedoch noch weitere Verbesserungen des Dienstunfallrechts mehrfach gegenüber den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger formuliert, die ebenfalls vorerst unberücksichtigt bleiben und zu einer großen Enttäuschung führen.
1. Gleichstellung von Widerrufs- und Probebeamtinnen und -beamten
Diese Kolleginnen und Kollegen leisten bereits während des Studiums vollwertigen Einsatzdienst – mit denselben Gefahren, aber deutlich schlechterer Absicherung. „Wer denselben Gefahren ausgesetzt ist, muss auch denselben Schutz genießen.“ fordert die GdP-Landesvorsitzende Aline Raber deshalb.
2. Klare gesetzliche Regelung zur Anerkennung psychischer Einsatzfolgen
Während andere Bundesländer Vermutungsregelungen eingeführt haben, bleibt Rheinland-Pfalz zurück. Raber stellt deshalb klar: „Wir brauchen endlich eine klare gesetzliche Regelung, die psychische Einsatzfolgen anerkennt, ohne Betroffene durch endlose Gutachten zu schicken. Viele der zum Teil lebensgefährlichen Einsatzlagen sind traumatisierend und verfolgen die eingesetzten Kräfte ihr Leben lang.“
3. Einführung eines strukturierten Heilverfahrens
Die GdP fordert ein durchgängiges Heilmanagement nach dem Vorbild der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Wer täglich Verantwortung für die Sicherheit des Landes trägt, verdient ein modernes, gerechtes und praxisnahes Dienstunfallrecht. Wir hätten uns an dieser Stelle mehr Mut und Gestaltungswillen der Landesregierung und den Landtagsfraktionen gewünscht.“Landesvorsitzende Aline Raber
