01.12.2025
Der Fachausschuss Beamten- und Besoldungsrecht informiert
Deutliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Aktuell flattern wieder Beitragserhöhungen der PKV ins Haus. Oft kommt es zu Beitragssteigerungen von 10, 20 oder sogar mehr Prozent.
Was kann man tun, um darauf zu reagieren?
Der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sollte sehr gründlich überlegt sein. Oft liegen Erkrankungen vor, die einen Wechsel unmöglich machen, zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Hier sollte man mit größter Vorsicht vorgehen, sich fachlich beraten lassen und eine keine vorschnellen Schlüsse ziehen. Auch mit höherem Lebensalter können Versicherungswechsel nicht ratsam sein.
Der Wechsel in einen anderen Tarif beim eigenen Versicherungsunternehmen kann aber eine Lösung sein. Dies kann zu deutlich niedrigeren Beiträgen führen.
Gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes hat jeder Versicherte das Recht, innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Das Recht gilt natürlich auch für den Wechsel in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif. Bei besseren Leistungen kann es jedoch zu erneuten Gesundheitsfragen kommen.
Alle bis zum Wechsel erworbenen Rechte, wie Altersrückstellungen bleiben dann erhalten.
Es kann sich also lohnen nach einer Beitragserhöhung beim eigenen Versicherungsunternehmen nach alternativen Tarifen zu fragen.
Weiterhelfen kann eventuell auch die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt auf ihrer Homepage unter „Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?“ Möglichkeiten, wie eine Beitragserhöhung abgemildert werden kann. Zudem wird ein kostenloser Musterbrief angeboten, mit dem verschiedene Anliegen und Fragen direkt an die Versicherungsgesellschaft gestellt werden können.
