04.12.2025
Bezirksdienst der Zukunft geht in den „Echtbetrieb“
Nach langer Entwicklungsphase in einer Arbeitsgruppe wurde der Bezirksdienst der Zukunft beschrieben.
Es geht im Kern um Community-Policing und einen starken Fokus auf eine Bürgerpolizei vor Ort. Diese Gedanken sind nicht neu in der Polizei und werden durch die GdP Rheinland-Pfalz vollumfänglich unterstützt.
Kritisch wurde es aus unserer Sicht, als die vermeintlichen Entlastungen in den Bezirksdiensten durch die Umstrukturierung in der Kriminalpolizei, mit dem Personal der Zentralen Anzeigenbearbeitung „verrechnet“ wurden.
In der Folge tritt zum 01.01.26 eine Rahmendienstanweisung in Kraft, die als Grundlage für den Bezirksdienst der Zukunft dient. Begleitet wird sie durch eine zwischen dem HPR und dem Ministerium geschlossenen Dienstvereinbarung, die aus unserer Sicht einen guten Kompromiss darstellt. Kernaussagen der DV sind:
Eine personelle Ausstattung des Bezirksdienstes bis zum 31.12.2028 mit einer Bemessungsgröße von 1:10.000. In jeder kommunalen Verwaltung wird es eine Ansprechperson in den Bezirksdiensten geben.
Gestaltung von zielgruppenorientierten Einsatztrainings, ausgerichtet an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksdiensten.
Enges Controlling im Jahr 2026, um eine belastbare Verteilung der Aufgabenwahrnehmung auf die drei Säulen des Bezirksdienstes der Zukunft, nämlich die ermittelnde, die aufsuchende und die erkennende Komponente, festzustellen.
Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen mit technischer Hardware (z.B. MoAP und mehrere Bildschirme am Arbeitsplatz), um den neu beschriebenen Anforderungen gerecht zu werden.
„Wir begrüßen die Beschreibung des neuen Bezirksdienstes. Wichtig ist uns, dass die Bezirksdienste personell so ausgestattet werden, um die neuen Kon-zepte auch langfristig mit Leben zu füllen. Starke Bezirksdienste stärken die Polizeiarbeit auf der Straße vor Ort und tragen damit aktiv zur Stärkung der Demokratie bei! “Ingo Schütte, stellv. Landesvorsitzender
