20.01.2026
Sachverständigenanhörung im Innenausschuss: Der kommunale Vollzugsdienst muss personell gestärkt werden, um die Polizei tatsächlich komplementär entlasten zu können
Sachverständigenanhörung im Innenausschuss: Der kommunale Vollzugsdienst muss personell gestärkt werden, um die Polizei tatsächlich komplementär entlasten zu können
Im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages hat die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz (GdP) ihre Position zum Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Ausbildungsberufs im Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) dargelegt. Die GdP würdigt grundsätzlich die Bestrebungen, den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) weiter zu professionalisieren, stellt jedoch zugleich eindeutig klar, dass die Differenzierung zwischen Kommunalem Vollzugsdienst und Polizei hinsichtlich der Eingriffsbefugnisse zwingend aufrechtzuerhalten ist. Diese Differenzierung ist systemisch geboten und folgt unter anderem aus den differenzierten Zuständigkeiten nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) zwischen allgemeiner Ordnungsbehörde und Polizei.
„Polizeibeamte sind unmittelbare Landesbeamtinnen und -beamte, für die die besonderen Pflichten im Polizeidienst nach § 115 LBG gelten. Bedienstete des KVD hingegen müssen keine Beamte im statusrechtlichen Sinne sein. Eine Ausweitung polizeinaher Befugnisse auf kommunale Vollzugsdienste lehnt die GdP ab. Repressive und präventive Maßnahmen mit erhöhtem Konflikt-, Eskalations- und Gefährdungspotenzial müssen eindeutig der Polizei vorbehalten bleiben.“, stellt Aline Raber, Landesvorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz als Sachverständige im Innenausschuss eindeutig klar.
"Der Kommunale Vollzugsdienst sollte primär als ordnungsbehördlicher Präsenz- und Vollzugsdienst mit präventivem und verwaltungsnahem Aufgabenprofil ausgestaltet werden. Er kann die Polizei ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine Verschmelzung beider Aufgabenbereiche darf nicht stattfinden. Insbesondere lehnt die GdP Rheinland-Pfalz eine Wiedereinführung eines mittleren Dienstes in der Polizei über den Kommunalen Vollzugsdienst ab.“, ergänzt Raber.
Aus Sicht der GdP ist bei der Bezeichnung kommunaler Vollzugsdienste besondere Sorgfalt geboten. Irreführende Bezeichnungen wie “Ordnungspolizei” oder “Stadtpolizei” sind zu vermeiden, da sie bei Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Erwartung hervorrufen, es handele sich um Polizeibeamtinnen und -beamte mit umfassenden polizeilichen Befugnissen.
Diese Erwartungshaltung wird bereits dadurch gestärkt, dass Auftreten, Bekleidung, Ausrüstung sowie die Gestaltung von Einsatzfahrzeugen kommunaler Vollzugsdienste in Teilen eine erhebliche Nähe zur Polizei aufweisen. Auch dies ist im Kontext von Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gegenüber der Bevölkerung kritisch zu bewerten, da Zuständigkeiten und Befugnisse für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr eindeutig erkennbar sind.
Insofern wäre eine personelle Aufstockung des kommunalen Vollzugdienstes dringend geboten, um die Polizei tatsächlich entlasten zu können.
„Aufgrund unzureichender Personaldichte – gerade im ländlichen Bereich - ist es aktuell in vielen Kommunen nicht möglich, eine verlässliche Erreichbarkeit des KVD an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen. In der Folge werden bei ordnungsbehördlichen Einsatzlagen – insbesondere bei Ruhestörungen oder Maßnahmen nach dem Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psych-KHG) – regelmäßig Polizeikräfte hinzugezogen, häufig aus dem Wechselschichtdienst. Dies geschieht trotz der ursprünglichen Zielsetzung, dass der KVD gerade solche Einsatzanlässe übernehmen und damit die Polizei entlasten soll. Die bestehende Praxis führt somit zu einer faktischen Mehrbelastung der Polizei und verdeutlicht den strukturellen Handlungsbedarf bei der weiteren Ausgestaltung des kommunalen Vollzugsdienstes.“Landesvorsitzende Aline Raber
