07.05.2026
Wichtiger Hinweis zur Beihilfe 2026
Jetzt handeln und Geld sparen!
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Wer gute Chancen auf eine Beförderung zum 18. Mai 2026 hat, sollte bestehende Rechnungen und Beihilfeanträge unbedingt noch vor dem 18. Mai 2026 einreichen – insbesondere an den relevanten Schnittstellen der Kostendämpfungspauschale.
Warum ist das wichtig?
Für die Höhe der Kostendämpfungspauschale gelten die Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr. Wer also vor der Beförderung einreicht, sichert sich häufig die niedrigere Pauschale für das gesamte Jahr 2026.
Höhe der Kostendämpfungspauschale
| Besoldungsgruppe | Kostendämpfung |
| A7 – A8 | 100 € |
| A9 – A11 | 150 € |
| A12 – A15 | 300 € |
| A16 | 450 € |
Besonders relevant bei:
· Beförderung von A11 nach A12
· Beförderung von A15 nach A16
· Ernennung nach A9
Beispiel aus der Praxis
Ein Kollege erhält im April 2026 eine Zahnarztrechnung über 200 €. Wird diese Rechnung vor dem 18. Mai 2026 eingereicht, gilt noch die Kostendämpfungspauschale der A11 in Höhe von 150 € – selbst wenn die Beförderung nach A12 später erfolgt.
Die günstigere Pauschale bleibt dann für alle weiteren Beihilfeabrechnungen im gesamten Jahr 2026 bestehen.
Unser Tipp:
- Vorliegende Rechnungen jetzt prüfen
- Beihilfeanträge möglichst zeitnah einreichen
- Vorteil für das gesamte Jahr sichern
Der Landesvorstand
