24.06.2026
Hitze am Arbeitsplatz
Jährlich grüßt der Sommer
Der Klimawandel ist spürbar, es wird zunehmend heißer, auch während der Arbeitszeit. Hitze, UV-Strahlung und Ozon stellen ein großes gesundheitliches Risiko dar und es ist dringend notwendig, endlich entsprechende Konzepte mit Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu treffen.
Die GdP fordert daher seit Jahren:
die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen wie
- Entwicklung einer Hitzeschutzstrategie
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Hitze im Innen- und Außenbereich für alle Organisationseinheiten der Polizei
- Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung
die Umsetzung technischer Maßnahmen wie
- Moderne und effektive Dämmung der Außenfassaden
- Außenbeschattungen an allen Fenstern
- Verschattung durch Unterstellmöglichkeiten im Außendienst
- Bereitstellung von Klimageräten bzw. Ventilatoren
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten
die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen wie
- Erweiterung der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Ausweitung des Gleitzeitrahmens
- Festlegung von Entwärmungsphasen
- Aufenthalte in der Sonne zwischen 11 und 15 Uhr möglichst begrenzen
- Rotation der Beschäftigten im Außendienst
die Umsetzung personenbezogener Maßnahmen wie
- Flächendeckendes Vorhalten von Wasserspendern oder anderweitig Tafelwasser
- Erhöhung des Erfrischungszuschusses in Einsatzlagen auf mindestens vier Liter pro Tag
- Anpassung der schweren Schutzausstattungen an wissenschaftliche Studienergebnisse[1]
- Bereitstellen von, Sonnenbrille, Basecap und Sonnencreme gegen die UV-Strahlung für den Außendienst
- Lockerung der Bekleidungsvorgaben
Verhaltenstipps der GdP:
- Lüftung der Räume nachts und in den frühen Morgenstunden
- Anstrengende Tätigkeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden verlegen
- Schutzeinrichtungen (bspw. Pavillons) und –mittel nutzen
- Bekleidung anpassen
- Wärme abgebende Geräte möglichst ausschalten
- Mehr trinken: im Büro mindestens drei Liter pro Tag, im Außendienst noch mehr
- Ernährung anpassen: mehrere kleine Mahlzeiten statt deftiger Speisen
- Abkühlen: bspw. Handgelenke mit Wasser kühlen
- Eigene Körpersignale beachten
Der Arbeitgeber ist im Hinblick auf den Arbeitsschutz verpflichtet nach Erreichen der rechtsstehenden Temperaturen passende Maßnahmen zu ergreifen. Regelmäßige Messungen gewährleisten hier rechtzeitig reagieren zu können.
Im Außendienst verstärken sich die Problemstellungen noch weiter, so dass alle Mitarbeitenden betroffen sind.
Der Schutz von Risikopersonen ist zudem bedeutsam.
Die GdP lässt in der Thematik nicht locker, denn die Probleme mit Hitze werden sich perspektivisch weiter verschärfen und Lösungen sind sehr gut planbar.
Hitzeschutz hat für die GdP eine hohe Priorität, denn bei Sonnenstich und Hitzeschlag besteht Lebensgefahr!
