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© studio v-zwoelf – stock.adobe.com
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09.06.2026

Tarifergebnis wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen

GdP-Forderung aufgegriffen

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, das Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Vorgesehen sind Besoldungsanpassungen von 3,3 Prozent zum 1. April 2026, 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und weiteren 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die Steigerung zum 01. April 2026 übersteigt die tarifliche Einigung von 2,8 Prozent.  Dieser höhere Prozentsatz entspricht der prozentualen Erhöhung des Mindestbetrages in Höhe von 100 Euro bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben (Abstandsgebot), werden alle Grundgehälter daher einheitlich um 3,3 Prozent angehoben. Auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger profitieren von der Übertragung. Für Anwärterinnen und Anwärter sind entsprechende Festbetragserhöhungen vorgesehen. Zudem werden die Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst angehoben.

Die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz begrüßt, dass die Landesregierung damit eine Forderung der GdP aufgegriffen hat. Besonders positiv bewerten wir die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Anhebung der Zulagen für den Wechselschichtdienst. Damit werden die besonderen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen, die rund um die Uhr für die Sicherheit der Menschen in Rheinland-Pfalz sorgen, anerkannt und gewürdigt.

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung unsere Forderung nach einer zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgegriffen hat. Besonders wichtig ist für uns auch die Erhöhung der Wechsel- und Schichtdienstzulagen. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Polizeibeschäftigten, die täglich unter oftmals herausfordernden Bedingungen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eintreten.“
Aline Raber, Landesvorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz:

Gleichzeitig wird die GdP Rheinland-Pfalz das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren sehr genau und aufmerksam begleiten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und der anstehenden Verbändeanhörung werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen – insbesondere mit Blick auf die Einhaltung der besoldungsrechtlichen Grundsätze sowie die Auswirkungen auf die Beschäftigten.

Als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz werden wir uns auch weiterhin engagiert und mit der notwendigen fachlichen Tiefe in den Prozess einbringen. Unser Ziel bleibt eine faire, verfassungskonforme und zukunftsfähige Besoldung. Hierzu werden wir den konstruktiv-kritischen Dialog mit der Landesregierung fortsetzen und die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen mit Nachdruck vertreten.