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09.07.2026

Rentenreform
Was bedeutet sie für die Beschäftigten der Polizei?

Beamtenrecht Beamtenpolitik Tarif

Die wichtigsten Änderungen und unsere Position auf einen Blick

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umsetzen. Ziel ist es, die Altersvorsorge langfristig zu sichern. Die geplanten Änderungen betreffen Tarifbeschäftigte unmittelbar und können sich langfristig auch auf Beamtinnen und Beamte auswirken. 

Was ist geplant?

  • Das Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. 
    Künftig soll die Regelaltersgrenze nicht mehr politisch festgelegt werden, sondern sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung orientieren. Steigt diese weiter an, soll auch das Renteneintrittsalter schrittweise steigen. 
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll entfallen. 
    Die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren ohne Rentenabschläge vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, soll entfallen. Künftig sollen auch langjährig Versicherte grundsätzlich bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. 
  • Verpflichtende kapitalgedeckte Vorsorge
    Die gesetzliche Rente soll künftig durch eine verpflichtende kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt werden. Ziel ist es, die Altersvorsorge auf mehrere Säulen zu stützen und die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu entlasten. 
  • Prävention und Rehabilitation
    Beschäftigte sollen durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen länger gesund im Berufsleben bleiben. Damit soll die steigende Lebensarbeitszeit gesundheitlich besser bewältigt werden. 
  • Beamtenversorgung
    Die Kommission empfiehlt, bereits erfolgte und zukünftige Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. 

Was bedeutet das für die Beschäftigten der Polizei? 

Tarifbeschäftigte sind von den geplanten Reformen unmittelbar betroffen. Sie müssen sich auf längere Lebensarbeitszeiten, veränderte Rahmenbedingungen beim Renteneintritt und eine größere Bedeutung der zusätzlichen Altersvorsorge einstellen. 

Beamtinnen und Beamte sind zwar nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, können aber von einer Übertragung rentenrechtlicher Änderungen auf die Beamtenversorgung betroffen sein. Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie längere Lebensarbeitszeiten angesichts steigender Arbeitsbelastung, des Fachkräftemangels und der hohen Anforderungen im Polizeibereich gestaltet werden können. 

Darauf kommt es jetzt an: 

Eine zukunftsfeste Altersabsicherung ist notwendig. Gleichzeitig gilt: Wer erwartet, dass Beschäftigte länger arbeiten, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen. 

  • Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen 
  • Ausbau des Gesundheitsmanagements 
  • Altersgerechte Arbeitsplätze 
  • Ausreichende Personalausstattung 
  • Flexible Übergänge in den Ruhestand 
  • Attraktive Altersteilzeitmodelle 
  • Faire und verlässliche Altersabsicherung für alle Beschäftigten der Polizei 


Kerstin Schweikhard: „Sicherheit entsteht durch Menschen. Wer täglich Verantwortung für unsere Gesellschaft übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass auch der Staat Verantwortung übernimmt – während des Berufslebens und im Ruhestand. Das für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte.“ 

Sebastian Krämer: „Die aktuelle Rentendebatte darf nicht dazu führen, dass rentenrechtliche Verschlechterungen pauschal auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Für die GdP ist klar: Wer längere Lebensarbeitszeiten fordert, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Mit ausreichend Personal, wirksamem Gesundheitsschutz und einer verlässlichen Fürsorgepolitik. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes sind verbindliches Verfassungsrecht und keine Verhandlungsmasse. Eine leistungsfähige Polizei braucht Beschäftigte, die sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr seiner Verantwortung gerecht wird. Im aktiven Dienst ebenso wie im Ruhestand.“