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© studio v-zwoelf – stock.adobe.com
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24.08.2026

Übertragung Tarifergebnis  

Beamte Mitgliederinfos Tarifrunde

Auszahlung mit den Septemberbezügen

Jetzt wird die Übertragung des Tarifergebnisses konkret: Der Landtag hat sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung befasst. Die Übertragung erfolgt zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Rheinland-Pfalz. Die Auszahlung der ersten Erhöhung einschließlich der rückwirkenden Nachzahlung soll mit den Septemberbezügen 2026 erfolgen.

 

Die Anpassungen für Euch im Überblick:

 

Wann?
Wie viel?
rückwirkend zum 01. April 2026
 +3,3 %
ab dem 01. März 2027
+2,0 %
ab dem 01. Januar 2028
+1,0%
 

Was bedeutet die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger jetzt konkret?

Die erste Anpassung gilt für die gesamte Besoldungstabelle. Der tarifliche Mindestbetrag von 100 Euro wird dabei in eine tabellenwirksame Erhöhung von 3,3 % umgesetzt. Auch die Zulagen werden angepasst. 

 

Zulagenanpassungen im Überblick

 

Was?
Wie viel?
DUZ – Dienst zu ungünstigen Zeiten, zunächst unmittelbar, weitere Anpassungen 2027 und 2028
+ 3,3%
Wechselschichtdienstzulage 
steigt von 150 € auf 200€
Schichtzulage
steigt je nach Anspruchsstufe auf bis zu 120 € monatlich 
Polizeizulage 
soll im Laufe der Legislaturperiode auf Niveau des Bundes angehoben werden
Anwärterinnen und Anwärter
erhalten in drei Schritten insgesamt 150€ mehr
 

GdP wirkt: Forderung wird umgesetzt.

Die GdP Rheinland-Pfalz hat sich von Beginn an für die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich eingesetzt. Wir begrüßen, dass diese Forderung umgesetzt und insbesondere die Wechsel- und Schichtdienstzulagen angehoben werden. Damit werden die besonderen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen im Schicht- und Wechselschichtdienst stärker berücksichtigt.

 

Damit geben wir uns aber nicht zufrieden – die GdP bleibt mit und für Euch weiterhin hartnäckig!

Zur Wahrheit gehört auch: Unsere besoldungspolitischen Forderungen sind damit noch nicht erledigt. Der Polizeiberuf wird immer anspruchsvoller. Die Anforderungen steigen und die Belastungen sind hoch. Deshalb müssen auch die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Polizeiberufs bei der Besoldung eine zentrale Rolle spielen. Für uns ist klar: Die besonderen Anforderungen und Belastungen des Polizeidienstes müssen sich in einer angemessenen Bezahlung widerspiegeln. Dafür werden wir uns weiter mit Nachdruck einsetzen.

 

Statement der Landesvorsitzenden, Aline Raber: 

„Wir begrüßen und würdigen, dass die Landesregierung das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger überträgt. Dafür haben wir als Gewerkschaft der Polizei gekämpft, in den gewerkschaftspolitischen Gesprächen mit den unterschiedlichsten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern des Landes immer wieder gedrängt. Gleichwohl zeigt sich die GdP darüber enttäuscht, dass die Ausführungen aus unserer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung über unseren Dachverband, den Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz / Saarland, bei der ersten Lesung des LBVAnpG 2026,2027,2028 keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Landesregierung hätte jetzt die Möglichkeit gehabt, einen großen Schritt bei der amtsangemessenen Alimentation nach vorne zu gehen, um im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu bleiben.“ 

Statement des stellvertretenden Landesvorsitzenden, Sebastian Krämer: 

„Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Polizeizulage auf das Niveau des Bundes anheben zu wollen. Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Wechselschichtdienstzulage und Zulage für den DUZ angepasst hat. Die GdP Rheinland-Pfalz hat sich für ihre Mitglieder, unsere Kolleginnen und Kollegen, diesbezüglich immer wieder eingesetzt. Insofern war dieser Schritt überfällig. Für uns erschließt sich angesichts der gestiegenen Anforderungen und erhöhten Risiken innerhalb des Einsatzgeschehens jedoch nicht, weshalb die Landesregierung die Polizeizulage parallel nicht auch noch direkt auf Bundesniveau angehoben hat.“