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© studio v-zwoelf – stock.adobe.com
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26.10.2026

Amtsangemessene Alimentation

Besoldung

LfF hat Widersprüche zur Alimentation 2025 beschieden

In der vergangenen Woche wurden eingelegte Widersprüche gegen die Besoldung für das Jahr 2025 durch das Landesamt für Finanzen beschieden. Wie ihr damit umgehen könnt, wollen wir Euch hier kurz und knapp darlegen. 

Reaktionsmöglichkeiten

  1. Solltet Ihr die GdP per Rechtsschutz beauftragt haben, vor drei Jahren eine Klage für Euch einzureichen und nun einen Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2025 erhalten haben, dann bitten wir darum, sich an den vertretenden DGB-Rechtsschutzsekretär zu wenden, damit er eine Klageerweiterung vornehmen kann.
  2. Wenn Ihr bereits vor drei Jahren oder danach selbständig eine Klage eingereicht habt und nun den Widerspruchsbescheid für die Besoldung 2025 erhalten habt, empfehlen wir zur Sicherheit, die eingereichte Klage um den Besoldungszeitraum 2025 zu erweitern. Ein entsprechendes Muster findet Ihr unter „Klageerweiterung_2025“ auf unserer Homepage.
  3. Für den Fall, dass Ihr bisher keine Klage eingereicht habt und nun den Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2025 erhalten habt, dann ist zur Anspruchswahrung gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Ein entsprechendes Muster findet ihr ebenfalls auf unserer Homepage. 
  4. Schließlich, falls Ihr bisher keinen Widerspruch gegen die Besoldung eingereicht habt, könnt Ihr dies mit einem Muster für 2026 erstmalig tun.
     

HIER findet ihr die Muster als Download.

Und zu der Frage, ob Gerichtsgebühren entstehen bei einer Klageerweiterung ist zu sagen, dass wir hiervon nicht ausgehen.

Die unterschiedliche Entwicklung in den Ländern und im Bund und die hierzu ergangenen Entscheidungen der Instanzgerichte und des Bundesverfassungsgerichts sind im Rahmen eines Flugblattes nicht mehr darstellbar, weswegen wir Euch anbieten, Euch direkt in einer Videokonferenz zu informieren und Fragen zu stellen. Unser Gewerkschaftssekretär und Rechtsanwalt Markus Stöhr begleitet seit vielen Jahren die rechtliche und politische Entwicklung und wird Euch den aktuellen Stand der Rechtsprechung darlegen und steht Euch für Eure Fragen zur Verfügung.

Termine:

  1. 1. Donnerstag, 29.10., 14:00 Uhr, MS Teams
    Termin 29.10. - 14 Uhr
  2. 2. Donnerstag, den 29.10., 17:00 Uhr, MS Teams
    Termin 29.10. - 17 Uhr
© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Die Besoldungserhöhung um 3,3 Prozent zum 1. April 2026 ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange kein Durchbruch bei der amtsangemessenen Alimentation. Auch von der neuen Landesregierung erwarten wir hier deutlich mehr Engagement. Es kann nicht der Anspruch von Rheinland-Pfalz sein, sich lediglich an den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen zu orientieren. Wer einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und eine attraktive Polizei will, muss auch bereit sein, entsprechend zu investieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Das muss sich auch in einer fairen, amtsangemessenen und wettbewerbsfähigen Besoldung widerspiegeln. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie endlich den politischen Gestaltungswillen zeigt, über das rechtlich zwingend Notwendige hinauszugehen. Denn Wertschätzung darf nicht bei Worten enden, sie muss sich auch auf dem Gehaltszettel zeigen“
Landesvorsitzende Aline Raber