jumpToMain
© Eve, stock.adobe.com
Eve, stock.adobe.com

13.10.2026

Pflegereform belastet Pflegebedürftige und Angehörige

Pensionäre Pressemitteilung Seniorengruppe Versorgungsempfänger

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Er sieht höhere Beiträge und Einschnitte bei Leistungen vor, aber grundlegende Fragen der Finanzierung werden erneut vertagt.
Der Zuschlag für Kinderlose soll 2027 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Ab 2028 sollen beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro entfallen. Zugleich sollen höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 den Zugang zu Leistungen erschweren. Bei neuen Fällen in Pflegeheimen wird die höchste Entlastungsstufe zudem später erreicht.

Die Pflegeversicherung wird nicht allein von den Beschäftigten finanziert, sondern von allen Beitragszahlenden – darunter auch Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. „Wenn die Pflegeversicherung durch höhere Beiträge und gestrichene Hilfen zulasten der Beitragszahlenden und der Pflegebedürftigen stabilisiert werden soll, ist das der falsche Weg. Die Kosten müssen solidarisch verteilt und eine gute Versorgung gesichert werden – Pflegebedürftige dürfen nicht für die Finanzlücken des Systems bezahlen“, erklärt Christian Ehringfeld, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender und für Tarifpolitik zuständig. Die Pflegestrukturkommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen. Die nächste Reform ist zum 1. Juli 2027 geplant. Sie muss tragfähige Lösungen für die Milliardenlücken der Pflegeversicherung entwickeln und auch Ausgleichsmechanismen zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung prüfen. Ein weiteres Vertrösten auf Kommissionen reicht nicht: Pflegebedürftige und Angehörige brauchen verlässliche Unterstützung. Auch Polizeibeschäftigte sind betroffen. Tarifbeschäftigte sind in der Regel gesetzlich pflegeversichert. In vielen Ländern können neu eingestellte Beamtinnen und Beamte die gesetzliche Krankenversicherung wählen und erhalten dafür eine pauschale Beihilfe; damit sind sie auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die GdP fordert, notwendige Einsparungen nicht auf dem Rücken Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen auszutragen. Die Pflegeversicherung braucht eine langfristig tragfähige Finanzierung!

"Die Kosten müssen solidarisch verteilt und eine gute Versorgung gesichert werden – Pflegebedürftige dürfen nicht für die Finanzlücken des Systems bezahlen."
Christian Ehringfeld, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender