19.10.2026
Politik im Blick Ausgabe 4/2026
In dieser Ausgabe:
Besoldung
Wahl in Sachsen-Anhalt
Wahl in Mecklenburg-Vorpommern
Bewegende Zeiten: Eine politishe Zäsur und eine Besoldungsanpassung unter unseren Erwartungen
Landtag beschließt LBVAnpG 2026/2027/2028
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 16. September 2026 das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (Drs. 16/19467) verabschiedet. Damit wird die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Zudem gibt es Verbesserungen bei der Schicht-und Wechselschichtzulage. Weshalb wir mit diesem Landesgesetz dennoch keineswegs zufrieden sein können, lest ihr in dieser Ausgabe.
Landtagswahlen: Eine politische Zäsur
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt verändert die Mehrheitsverhältnisse grundlegend. Die AfD verfügt über 39 der 83 Sitze; für eine absolute Mehrheit wären 42 nötig. Das BSW mit fünf Mandaten ist deshalb für mehrere rechnerische Mehrheitsvarianten entscheidend. Der DGB bezeichnete das Ergebnis als bundesweites Warnsignal. Wir haben in dieser Ausgabe genauer auf dieses historische Ergebnis geblickt und erklären Euch, weshalb das Wahlergebnis eine politische Zäsur ist.
Euch liebe Leserinnen und Leser, viel Spaß beim Lesen.
BESOLDUNGSANPASSUNGSGESETZ
Am 16. September 2026 hat der Landtag Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 beschlossen. Kern des Gesetzes ist die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses der Länder vom 14. Februar 2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich.
Die wichtigsten Anpassungsschritte auf einen Blick:
• ab 1. April 2026: lineare Anhebung der Besoldung und Versorgung um 3,3 Prozent; Anwärtergrundbeträge steigen um 60 Euro.
• ab 1. März 2027: weitere Anhebung um 2,0 Prozent; weitere 60 Euro für Anwärterinnen und Anwärter.
• ab 1. Januar 2028: weitere Anhebung um 1,0 Prozent; zusätzliche 30 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Zudem steigen die Schicht-und Wechselschichtdienstzulage. Die Regelungen gelten entsprechend auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Unsere Kritik
Wir würdigen, dass der Landesgesetzgeber unserer Forderung nachgekommen ist und das Tarifergebnis auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragt, die Schicht- und Wechselschichtdienstzulage nach jahrelanger Forderung der GdP erhöht hat. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses verändert das Gesetz auch die Systematik der amtsangemessenen Alimentation. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung. Das Gericht hat die Maßstäbe für die Mindestbesoldung präzisiert; maßgeblich ist unter anderem eine Untergrenze von 80% des Median-Äquivalenzeinkommens. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist ein statistischer Wert, der das mittlere Nettoeinkommen der Bevölkerung beschreibt. Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss die Mindestbesoldung von Beamtinnen und Beamten mindestens 80% dieses Vergleichseinkommens erreichen, bezogen auf eine vierköpfige Familie.
Neues Leitbild: Fiktives Doppelverdienermodell
Der Landesgesetzgeber knüpft die Besoldung verheirateter beziehungsweise verpartnerter Beamtinnen und Beamter künftig an ein Doppelverdienermodell. In der Begründung wird ein fiktives Partner- oder Partnerinneneinkommen von mindestens 22.000 Euro jährlich unterstellt.
Härtefallregelung entfällt
Der bisherige Sonderzuschlag zum Familienzuschlag nach § 41a LBesG wird für künftige Fälle gestrichen. Wer den Zuschlag bereits vor dem maßgeblichen Stichtag erhalten hat, soll ihn nach der beschlossenen Übergangsregelung weiter erhalten, solange die Voraussetzungen ununterbrochen fortbestehen. Für neue Fälle ist dagegen keine vergleichbare Härtefallregelung vorgesehen. Das ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.
Polizeizulage steigt nicht
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung der Polizei- und Feuerwehrzulage auf Bundesniveau ist nicht Bestandteil des verabschiedeten Besoldungsanpassungsgesetz. Gemessen an dem, was ihr in Euren Einsätzen Tag und Nacht für uns leistet, dafür Leib und Leben riskiert, ist das schlichtweg sehr enttäuschend.
Insofern werden wir als GdP, Eure Gewerkschaft, weiterhin sehr hartnäckig auf die möglichst zeitnahe Erhöhung der Polizeizulage auf Bundesniveau pochen. Denn: Versprochen ist versprochen. Zudem werden wir auch bei der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit und Dynamisierung der Polizeizulage nicht müde und dies für Euch weiter einfordern.
Zur Wahrheit gehört: Auch die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) werden stufenweise angehoben. Gleichwohl ist das im Vergleich zum Bund deutlich unter dessen Niveau und im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte nicht konkurrenz-und wettbewerbsfähig.
Eine politische Zäsur
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 hat die Mehrheitsverhältnisse deutlich verändert.
Nach dem Ergebnis erreicht die AfD 43,8%, die CDU 17,2%, die SPD 9,3%, die B90/GRN 8,9%, DIE LINKE 8,6% und das BSW 5,3%. Die FDP scheitert mit 2,6% an der Fünf-Prozent-Hürde. Das endgültige Landesergebnis wird erst am 22. September festgestellt.
Sitzverteilung und Mehrheiten
Der neue Landtag umfasst 83 Sitze: AfD 39, CDU 15, SPD 8, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8, DIE LINKE 8 und BSW 5. Die absolute Mehrheit liegt bei 42 Sitzen.
Damit fehlen der AfD drei Mandate für eine eigene Mehrheit. Zugleich kommen CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen ebenfalls auf 39 Sitze. Das BSW ist deshalb rechnerisch für mehrere Mehrheitskonstellationen zentral.
Seit der Wahl haben AfD und BSW Gespräche über mögliche sachbezogene Zusammenarbeit aufgenommen. Das BSW hat eine formale Koalition mit der AfD bislang ausgeschlossen; die Regierungsbildung ist daher weiter offen. Das zeigt, wie stark fünf BSW-Mandate die Mehrheitsbildung bestimmen können.
Bundespolitische Wirkung
Die politische Lage beschreibt einen starken, aber nicht allein ausschlaggebenden Bundeseffekt. Die inzwischen veröffentlichte Wahlanalyse der Forschungsgruppe Wahlen präzisiert: Für 54% war die Landespolitik, für 38% die Bundespolitik ausschlaggebend.
Die Bundesregierung wurde in derselben Analyse auf einer Skala von +5 bis -5 mit -2,2, Bundeskanzler Friedrich Merz mit -2,8 bewertet. Noch nie zuvor waren die Zustimmungswerte für einen amtierenden Bundeskanzler so schlecht.
DGB-Reaktion
Der DGB Rheinland-Pfalz / Saarland bezeichnete das Ergebnis als bundesweites Warnsignal und als historische Zäsur. Zugleich betont er ausdrücklich, dass der Wählerwille zu respektieren sei. Seine politische Schlussfolgerung verbindet der DGB mit Forderungen nach konkreten Verbesserungen im Alltag, einem starken Sozialstaat sowie dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung.
Für die gewerkschaftliche Arbeit bedeutet das: Die Debatte über staatliche Handlungsfähigkeit, Vertrauen in Institutionen und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wird durch das Ergebnis verstärkt. Für die GdP sind dabei die konkreten Arbeitsbedingungen, Personalstärke, Ausstattung und Attraktivität des Polizeiberufs die zentralen Bezugspunkte.
AfD gewinnt auch LTW in MV
Das Ergebnis der Landeswahlleitung liegt vor:
Die AfD erreicht 38,2 Prozent und gewinnt damit die zweite Landtagswahl in Folge.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern erreicht die AfD damit ein historisches Ergebnis.
Die regierungstragende SPD erreicht nach einer signifikanten Aufholjagd und Verlusten 35,5%, DIE LINKE landet bei 6,5% und B90/GRN erzielt 5,7%.
CDU und BSW scheitern mit 4,9% beziehungsweise 4,8% an der 5%-Hürde; die FDP erzielt 1,0%. Die Wahlbeteiligung war mit 78,1% deutlich höher, als bei der letzten Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Landtag umfasst nach dem vorläufigen Ergebnis 71 Sitze.
AfD 32, SPD 29, DIE LINKE 5 und B90/GRN 5 Mandate ergeben für Rot-Rot-Grün eine belastbare Mehrheit von 39 Sitzen; die absolute Mehrheit liegt bei 36 Sitzen.
Einzig realistische Koaltionsoption: Rot-Rot-Grün
Damit ziehen vier Parteien in den Landtag ein.
Das knappe Scheitern von CDU und BSW an der 5%-Hürde verändert die Mandatsarithmetik grundlegend und eröffnet Rot-Rot-Grün eine klare Mehrheit.
Für die CDU ist dies das schlechteste der Nachkriegsgeschichte in einem Bundesland, im Bund und in Europa.
Die AfD konnte einen Großteil ihrer Stimmen aus dem Lager der Nichtwähler und CDU mobilisieren. Zudem wählten überproportional viele Wählerinnen und Wähler aus der Berufsgruppe “Arbeiter” (44%) die AfD, wenngleich die SPD als ursprüngliche “Arbeiterpartei” lediglich noch 35% der “Arbeiter” an die Wahlurne bewegen konnte.
Zudem setzen die Ergebnisse der beiden letzten Landeswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz und die aktuelle Koalition von SPD und CDU weiter immens unter Druck.
Führende demoskopische Forschungsinstitute wie die Forschungsgruppe Wahlen führen die Aufholjagd von Manuela Schwesig (SPD) einerseits auf ihren Amtsbonus sowie Bekanntheitsgrad als amtierende Ministerpäsidentin, als auch die politisch deutliche Distanzierung von der Bundesregierung bspw. bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren zurück.
Bei den Beliebtheitswerten erreicht der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz einen neuen Negativrekord von -3,1%. Der Kanzler gibt sich in einer Ansprache unmittelbar nach den ersten Hochrechnungen hingegen kämpferisch und möchte im Amt bleiben.
Bei der Frage, welchen Einfluss die Politik von Kanzler Merz (CDU) auf das Abschneiden der CDU bei den vergangenen Landtagswahlen habe, wird der negative Wert von Friedrich Merz im eigenen CDU-Lager noch deutlicher: Gerade noch 1% sind der Auffassung, dass der Kanzler “hilfreich” sei, während rund 80% aus dem eigenen Parteilager der Meinung sind, dass die Arbeit von Kanzler Merz der CDU als Partei insgesamt schadet.
Insofern sollte die Bundesregierung zur Stabilisierung der Koalition sowie des Landes angekündigte Reformen im Interessen der Bürgerinnen und Bürger möglichst zeitnah auf den Weg bringen, bevor diese sich weiter in Konflikten sowie Personalfragen und damit weiter das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler verliert.
AfD bekleidet erstmals Amt des Landtagspräsidenten
Tobias Rausch (AfD) ist in der konstituierenden Sitzung des Magdeburger Landesparlaments mit den Stimmen der AfD, BSW und CDU in das höchste Amt des Landes zum Landtagspräsidenten gewählt worden. Damit stellt die AfD erstmals das Amt des Landtagspräsidenten. Ulrich Siegmund (AfD) hat nach dem Wahlsieg der AfD bereits angekündigt, sich mit Hilfe von zusätzlichen Stimmen aus der CDU-Fraktion zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen.
AfD-Verbotsverfahren
Im Falle einer rot-grün-roten Regierung im Berliner Rathaus könnte sich erstmals eine Mehrheit für ein AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat ergeben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir hatte bereits angekündigt, dies in diesem Falle für den Bundesrat forcieren zu wollen. Hierzu hat es im Thüringer Landtag auch eine Sachverständigenanhörung gegeben, bei der juristische Verfassungsexperten, der Thüringer Innenminister sowie Personen des öffentlichen Lebens (Harpe Kerkeling) eine Einschätzung abgaben. Aktuell stufen die Verfassungsschutzbehörden der Länder vier Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Darunter auch den AfD Landesverband in Sachsen-Anhalt, denen Siegmund und Rausch angehören. Das Hauptsacheverfahren zu einer bundesweiten Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz steht nach wie vor aus.
SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer (SPD) ist neuer Bundesarbeitsminister.
Er wurde am 14. Oktober von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) vereidigt. Schweitzer folgt auf Bärbel Bas, die aus persönlichen und familiären Gründen zurückgetreten ist und auch ihr Amt als Parteivorsitzende zur Verfügung stellt.
Unterdessen kündigte Vizekanzler, Bundesfinanzminister und Bundesvorsitzender Lars Klingbeil (SPD) an, das gesamte SPD-Präsidium von der Basis neu wählen zu lassen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte bereits, dass dieser für dieses Amt nicht zur Verfügung stehe. Mit Alexander Schweitzer, Landesarbeitsminister Rheinland-Pfalz a.D., Ministerpräsident Rheinland-Pfalz a.D., ist inzwischen der dritte Rheinland-Pfälzer im Bundeskabinett von Kanzler Merz. (Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD). Zudem stammt die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ebenfalls aus Rheinland-Pfalz.
