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07.10.2026

Start Beförderungsverfahren 2027

Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr hat das Beförderungsverfahren per Rundschreiben eröffnet.

Wertschätzung braucht Perspektive - wir bleiben dran!

Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr hat mit einem aktuellen Rundschreiben den offiziellen Start des Beförderungsverfahrens 2027 bekannt gegeben. Damit beginnt für viele Kolleginnen und Kollegen die wohl wichtigste Phase des Jahres: die Frage, wer wird 2027 befördert und welche Perspektiven bestehen für die kommenden Jahre?

Für die GdP steht fest: Beförderungen sind ein zentraler Ausdruck von Wertschätzung, Vertrauen und Fairness!

Wofür wir uns stark machen

Wir wissen: Beförderungen sind mehr als Zahlen auf Papier. Sie sind sichtbare Anerkennung für Leistung, Belastung und Verantwortung. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Polizei Rheinland-Pfalz auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen setzt. Unsere GdP-Forderungen sind klar:

• Mindestens 1.000 Beförderungen im Jahr 2027

• Regelbeförderung bis A 11 – verbindlich und gerecht

• Zeitnahe Beförderungen bei Führungsfunktionen – Anerkennung darf nicht warten

• +10 % mehr Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 und A 13

• Faire, transparente Verfahren in allen Laufbahnen

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Anerkennung zeigt sich nicht in Worten, sondern in Taten und Beförderungen sind ein klares Sig-nal dafür. Wer Verantwortung übernimmt, wer führt, entscheidet und im Einsatz steht, muss sich darauf verlassen können, dass diese Leistung auch zeitnah honoriert wird. Das gilt für unsere Poli-zeibeamtinnen und -beamten genauso wie für unsere Verwaltungsbeamtinnen und -beamten. Alle tragen zum Erfolg unserer Polizei, als auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei. Alle verdienen dafür faire Aufstiegschancen und echte Wertschätzung.“
Gewerkschaftspolitische Bewertung der Landesvorsitzenden Aline Raber
© Kay Herschelmann
Sebastian Krämer, stellv.Landesvorsitzender Kay Herschelmann

„Mit dem Start des Beförderungsverfahrens ist es nicht getan. Jetzt muss sich zeigen, ob die Landesregierung bereit ist, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wer dauerhaft Verantwortung übernimmt, darf nicht über Jahre auf seine berufliche Entwicklung warten. Wir erwarten deshalb, dass Beförderungsmöglichkeiten konsequent ausgeschöpft und echte Perspektiven geschaffen werden. Die GdP wird das Verfahren aufmerksam begleiten und klare Erwartungen an die Landesregierung richten. Wertschätzung darf nicht nur versprochen werden – sie muss bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen.“

Was beinhaltet das Schreiben des MDI ?

Das aktuelle Rundschreiben legt die Grundlagen für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2027 fest. Die Regelungen entsprechen in weiten Teilen dem Vorjahr und wurden an alle Polizeipräsidien übermittelt. 

 Drittes Einstiegsamt – Laufbahn Polizei

I. Schutz- und Kriminalpolizei

Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg in das 3. Einstiegsamt (bisher gehobener Polizeidienst) 

An dem Ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg in das 3. Einstiegsamt können alle Polizeibeamtinnen und -beamten (m/w/d) teilnehmen, sofern sie die gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) genannten Voraussetzungen erfüllen. 

Beförderungen nach A10

Bachelor / FH / ASA: Ein Teil derjenigen, der sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.

Hinweis: Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule der Polizei und der Aufstiegsausbildung, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis mit der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium / die Aufstiegsausbildung mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf die laufbahn- bzw. statusamtsbezogenen Zeiten erfolgt sein.

Bewährungsaufstieg: Ein Teil der Polizeibeamtinnen und -beamten, der sich am Beförderungstag mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt hat, kann nach Besoldungsgruppe A 10 befördert werden.

Beförderungen nach A11

Bachelor/ FH / ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.

Für IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten, die in der Besoldungsgruppe A 10 in die Polizeilaufbahn gewechselt sind, gilt ergänzend, dass für den Beginn der Beförderungswartezeit der Zeitpunkt des Ablaufes der laufbahnrechtlichen Probezeit maßgeblich ist.

Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.

Beförderungen nach A 12 und A 13

Für die Bereiche A12 und A13 werden vom Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr in diesem Jahr erneut Funktionsbindungen aufgeführt, die als landesweit anerkannt gelten (z.B. Dienstgruppen- oder Kommissariatsleiter/-innen). Sie bedürfen insofern durch die Behörden keiner besonderen Begründung mehr. Darüber hinaus können die Behörden weitere Funktionsbindungsvorschläge unterbreiten, welche dann aber detailliert zu begründen sind. Die Wartezeiten betragen in diesen Funktionen jeweils drei Jahre. 

Das bedeutete, dass Beamt/-innen in die Überlegungen einbezogen werden können, welche sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A11 (für eine Bewerbung nach A12) bzw. in der Besoldungsgruppe A12 (für eine Bewerbung nach A13) bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt.

Viertes Einstiegsamt (vormals höherer Dienst)

Beförderungen nach A 14

Bei der Beförderung zur A14 beträgt die Wartezeit in der Besoldungsgruppe nach A13 vier Jahre und sechs Monate. Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Einzelfällen nach Prüfung des Ministeriums des Innern, für Integration und Verkehr möglich. Jedoch darf eine Mindestwartezeit von drei Jahren und sechs Monaten nicht unterschritten werden.

Beförderung nach A15

Die Beförderungen nach A15 erfolgen funktionsbezogen. Die Bewerber/-innen müssen sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A14 bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt. 

Verwaltung, Feuerwehr, Naturwissenschaft und Technik

Zweites und Drittes Einstiegsamt (vormals mittlerer und gehobener Dienst) – Laufbahn Verwaltung

Beförderung bis A9

Für die Beförderungsämter bis A9 (zweites Einstiegsamt) bittet das Ministerium des Innern und für Sport um konkrete Beförderungsvorschläge.

Ein Teil der Beamt/-innen, die sich am Beförderungstag zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat, kann befördert werden. Als Beginn der Wartezeiten gilt der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit. 

Hinweis: Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat und die Laufbahnprüfung mit einem Prüfungsergebnis von mind. der Note 1,8 bzw. mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein. Für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A8 oder A9 kann sich – bei entsprechender Bewährung – bewerben, wer mindestens die Wartezeit von zwei Jahren aufzuweisen hat.

Beförderung nach A10

Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr und 10 Monate in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat. Als Beginn der Wartezeit gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit.

Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der sich am Beförderungstag mindestens 10 Monate in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher ebenfalls noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.

Die vorgenannte Festlegung gilt für Absolventinnen und Absolventen der Fortbildungsqualifizierung nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG entsprechend. Maßgeblich für die Berechnung der Wartezeiten ist das Datum der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses dieser Maßnahme. Im Übrigen finden die Beförderungswartezeiten für Absolventinnen und Absolventen der Fortbildungsqualifizierung bis A 13 entsprechend der oben angeführten Angaben bei Schutz und Kriminalpolizei Anwendung. Auch hier ist für die Berechnung der Wartezeiten das Datum der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses dieser Maßnahme maßgeblich.

Beförderung nach A11, A12 und A13

Für diese Beförderungsämter bittet das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr um Beförderungsvorschläge. In die Überlegungen für die Funktionsämter (Beförderung nach A12 und A13) können Beamte und Beamtinnen mit entsprechender Hochschulausbildung einbezogen werden, die sich am Beförderungstermin bewährt haben, erfolgreich die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit (§ 12 LbVO) in den höher bewerteten Dienstposten bis zum Beförderungstag absolviert haben und das entsprechende Funktionsamt am Beförderungstag weiter begleiten.

Laufbahn Feuerwehr 

Für die Beförderungsämter bis zur Besoldungsgruppe A9 (zweites Einstiegsamt) und bis zur Besoldungsgruppe A13 (drittes Einstiegsamt) wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge gebeten. Dies betrifft vor allem Kolleg/-innen der Feuerwehr bei den Autorisierten Stellen.

Laufbahn Naturwissenschaft und Technik

Für die Beförderungsämter bis zur Besoldungsgruppe A9 (zweites Einstiegsamt) wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge gebeten.

Beförderungen im 2. und 3. Einstiegsamt

Das MdI bittet für die Beförderungen bis A9 und für die Beförderungen bis A13 um konkrete Beförderungsvorschläge.

Beförderungen im 4. Einstiegsamt

Die Voraussetzung lehnen sich an die für den Polizeibereich (s.o.) an.
Verfahren

Für die notwendigen Beurteilungen wurde wieder der 1. Dezember 2026 als Stichtag festgelegt. Der Beurteilungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre, bei dem Bewährungsaufstieg in das dritte Einstiegsamt vier Jahre. Die konkreten Beförderungszahlen oder -quoten werden durch das MdI vermutlich im Februar veröffentlicht und sind ganz wesentlich von den haushaltrechtlichen Vorgaben abhängig.