jumpToMain
© AdobeStock EleSi
AdobeStock EleSi

02.09.2026

Drohnenabwehr resilient und zukunftsfest aufstellen

Presse

„Wer neue Bedrohungslagen ernst nimmt und der Polizei zusätzliche Aufgaben überträgt, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Aufgaben im Einsatz verlässlich erfüllt werden können. Drohnenabwehr braucht eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung, moderne Technik und vor allem ausreichend spezialisiertes Personal. Gerade mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt darf der Aufbau neuer Fähigkeiten nicht zulasten der ohnehin stark beanspruchten Personaldecke gehen“, stellt Landesvorsitzende Aline Raber klar.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz nimmt den Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Inneres und Integration vom 03. September 2026 zur „Bedrohungslage durch Drohnen“ (Vorlage 19/186) zum Anlass, ihre Forderungen für eine wirksame und dauerhaft tragfähige Drohnenabwehr zu bekräftigen.

Die GdP hatte bereits die zum 1. März 2025 in Kraft getretene gesetzliche Grundlage zur Erkennung und Abwehr von Drohnen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gemäß §9b POG als wichtigen und zeitgemäßen Schritt begrüßt. Zugleich hat die GdP als größte Polizeigewerkschaft in Rheinland-Pfalz von Beginn an schon darauf hingewiesen, dass rechtliche Befugnisse allein nicht ausreichen: Ohne die stetige Weiterentwicklung und Optimierung geeigneter Detektions- und Abwehrtechnik, Spezialschulungen und genügend qualifizierter Beschäftigte bleibt die Polizei hinter der Lage.

Wie belastbar dieser Hinweis ist, zeigen die Angaben der Landesregierung selbst. Im Jahr 2025 wurden 47 Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen polizeilich registriert; abgewehrt hat die Polizei Rheinland-Pfalz in den Jahren 2025 und 2026 jeweils eine Drohne (Drucksache 18/14244 vom 17. März 2026). Zugleich hat die Landesregierung eingeräumt, dass Drohnen bislang nur in Einzelfällen technisch detektiert werden konnten und dass eine valide Zahl polizeilich relevanter Drohnenflüge derzeit nicht benannt werden kann (Drucksache 18/13332 vom 5. November 2026).

In der heutigen Sitzung des Innenausschussses des Landtages Rheinland-Pfalz erklärte Innenminister Achim Schwickert, dass es insgesamt eine deutliche Zunahme an Drohnenüberflügen gibt. Unter Berücksichtigung des finanziellen Rahmens, soll deshalb weiter in eine technische Aufrüstung investiert werden. Neue Technik erfordere hierbei auch eine personelle Aufstockung. Darüber hinaus ist der Austausch mit den Netzwerkpartnern, zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und US-Militär, weiter verbessert worden. Da aber nahezu alle Sicherheitsbehörden Befähigungslücken haben, verdeutliche dies die Herausforderungen hierzu.

 

Nach Angaben der Landesregierung verfügt das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) bereits über ausgebildete Kräfte zur Detektion und Abwehr von Drohnen; die Fähigkeit soll weiter professionalisiert werden. Rheinland-Pfalz beteiligt sich zudem an der länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ). Die GdP hat das von Anbeginn medial positiv begleitet.

Für die GdP ist jedoch entscheidend, den Fähigkeitsaufbau nicht als einmaliges Technikprojekt zu verstehen. Systeme müssen beschafft, erprobt, gewartet und in belastbare Einsatzkonzepte eingebunden werden. Die  Parallel braucht es dauerhaft verfügbare Spezialistinnen und Spezialisten sowie genügend Vollzugskräfte für parallele Einsatzlagen. Ein System, das nur an wenigen Standorten und nur bei Anwesenheit weniger qualifizierter Kräfte verfügbar ist, entfaltet gegen einen Gegner, der Zeitpunkt und Ort wählt, kaum Wirkung. Erfolgsmaßstab ist deshalb die nachgewiesene Verfügbarkeit, nicht das Beschaffungsvolumen.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Sven Hummel betont: „Die Rechtsgrundlage besteht seit dem 1. März 2025. Drohnen konnten bislang nur in Einzelfällen detektiert werden. Was nicht erkannt wird, kann auch nicht abgewehrt werden – daran ändert die beste Rechtsgrundlage nichts. Das liegt nicht an den Kolleginnen und Kollegen und nicht am Gesetz, sondern an Technik, Verfügbarkeit und Zuständigkeiten. Drohnenabwehr ist eine hochspezialisierte Aufgabe. Wir brauchen mehr hochqualifiziertes Personal und eine konsequente Aus-, Fort- und Weiterbildung – technisch wie taktisch. Gleichzeitig müssen wir die Zusammenarbeit innerhalb der Sicherheitsarchitektur weiter vertiefen: zwischen Landes- und Bundespolizei, Bundeswehr, Luftsicherheitsbehörden und weiteren zuständigen Stellen. Nur wenn Expertise, Lagebilder und Einsatzkonzepte ineinandergreifen, entsteht eine ganzheitliche, lageangemessene Abwehrfähigkeit.“

Dazu gehören leistungsfähige Sensor- und Abwehrsysteme, spezialisierte Einsatzteams, eine kontinuierliche Fortbildung der eingesetzten Kräfte sowie eine belastbare digitale Vernetzung mit den relevanten Akteuren der Sicherheitsarchitektur.

Die veränderte Sicherheitslage und der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht zum 5. August 2026 – unterstreichen den Handlungsdruck. Drohnen können zur Aufklärung kritischer Infrastruktur, zur Störung von Einsatzabläufen oder als Träger gefährlicher Lasten eingesetzt werden. Gerade in Rheinland-Pfalz mit seiner Vielzahl militärischer Liegenschaften, kritischer Infrastrukturen und bedeutender Verkehrswege ist eine abgestimmte, ressort- und ebenenübergreifende Sicherheitsarchitektur von besonderer Bedeutung. 

In Leipzig/Halle wurde der Flugbetrieb eingestellt; abgewehrt wurde die Drohne nicht. Die Zuständigkeit für Detektion und Abwehr an Flughäfen liegt seit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes (in Kraft seit dem 6. März 2026) beim Bund. Für militärische Liegenschaften, Energie- und Verkehrsinfrastruktur in Rheinland-Pfalz gilt das gerade nicht – dort bleibt die Landespolizei zuständig, und zwar auch in einer verschärften sicherheitspolitischen Lage.

Seit dem 6. März 2026 können die Länder die Bundeswehr im Eilverfahren um Amtshilfe zur Drohnenabwehr ersuchen, auch unter Anwendung von Waffengewalt, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Die Entscheidung darüber liegt beim Bundesministerium der Verteidigung. Für Sofortlagen braucht es verbindliche Verfahren und geübte Regelungen.

Die GdP Rheinland-Pfalz erwartet deshalb, dass die Landesregierung dauerhaft die personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz schafft. Die neuen Fähigkeiten müssen im Alltag der Polizei belastbar hinterlegt sein und dürfen nicht auf Kosten anderer polizeilicher Aufgaben aufgebaut werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 10.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik. 

 

 

Für Rückfragen steht Euch die Landesvorsitzende Aline Raber unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:                                                        E-Mail: aline.raber@gdp-rlp.de;                        Mobil: 0172 / 140 25 28                                    Im Falle der Nichterreichbarkeit wenden Euch sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: gdp-rheinland-pfalz@gdp-rlp.de, Tel.: 06131/960090