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GdP Saarland

So wird gewählt:

Derzeit treffen die Wahlunterlagen zur Personalratswahl 2025 bei Deiner Dienststelle bzw. bei Dir Zuhause ein. Nun liegt es an Dir - du darfst dein Wahlrecht ausüben und somit auch Deine Zukunft aktiv mitgestalten. 

Und genau darum möchten wir Dich heute bitten: 

Nutze diese Möglichkeit und unterstütze durch Deine Stimme die Listen der GdP!

 

Nachdem Du die Kreuze auf Deinem Stimmzetteln gesetzt hast, falte diesen wieder so, dass Deine Stimmabgabe nicht erkennbar ist und lege die Stimmzettel in den beiliegenden neutralen, grauen Wahlumschlag. Ein festes Verschließen dieses Umschlags ist nicht unbedingt erforderlich. Im Anschluss legst Du den Umschlag mit den Stimmzetteln in den beigefügten braunen Rückumschlag mit der Aufschrift "schriftliche Stimmabgabe", füge die ausgeüllte Erklärung bei, klebe ihn fest zu und sende ihn zurück an den Wahlvorstand.

 

Bitte beachte, dass Dein Stimmzettel ungültig ist, wenn:

  • sie nicht in dem beigefüten neutralen, grauen Wahlumschlag eingehen oder so gefaltet sind, dass die Stimmabgabe erkennbar ist.

  • sich aus ihnen der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt

  • sie ein besonderes Merkmal, zusätzliche Ergänzungen/Bemerkungen oder einen Vorbehalt enthalten

  • wenn der Absender auf dem braunen Rückumschlag unkenntlich gemacht wurde

  • der braune Rückumschlag mit dem Stimmzetteln nicht bis spätestens 14.05.2025, 15:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen ist.

 

Solltest Du Deine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben wollen, bringe bitte Deine zugesandten Unterlagen zur Stimmabgabe mit.

Für den Fall, dass dies veräumt wird, werden vor Ort Stimmzettel vorbehalten. 

Wird bei der späteren Auswertung der Briefwahlunterlagen festgestellt, dass sowohl eine schriftliche als auch eine persönliche Stimmabgabe erfolgt ist, wird nur die persönliche gewertet.

Wenn Du Fragen zur Wahl hast (Ablauf/Krankheit/Urlaub/...), zögere nicht und kontaktiere uns.

 

Wir zählen auf Deine Stimme!