
20.05.2025
Erneutes Treffen mit der Koordinatorin der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Die Übernahme der Beihilfeangelegenheiten durch die PBeaKK ist nun ein Jahr her. Vieles hat sich seither verbessert, vieles muss jedoch definitiv noch weiter vorangebracht werden. Außerdem sind der PBeaKK an vielen Stellen die Hände gebunden. Denn betrachtet man die Saarländische Beihilfeverordnung eingehender, so muss man feststellen, dass sie veraltet ist und an vielen Stellen schlichtweg novelliert werden muss.
Der konstante, enge Austausch zwischen der Koordinatorin, Frau Christine Junghans, und mir als GdP-Beihilfebeauftragte ist sehr wertvoll und wichtig. Auch zeigt er ein ums andere Mal, wie einfach den Beihilfeberechtigten bei Fragen und Problemen geholfen werden kann. Außerdem ist man auch vonseiten der PBeaKK stets offen und dankbar hinsichtlich Problemstellungen, die anhand konkreter Einzelfälle zu Tage treten und durch die GdP an die richtigen Adressaten transportiert werden. Kürzlich gab es erneut ein Treffen zwischen Frau Junghans und GdP-Vertreter:innen. Andreas Rinnert, Maike Quint und ich ließen gemeinsam mit Frau Junghans das letzte Jahr Revue passieren. Zum einen sprachen wir konstruktiv kritisch über allgemeine Problemstellungen, mit denen ich mich als Beihilfebeauftragte konfrontiert sah. Zum anderen berieten wir uns über konkrete Einzelfälle. Ein großes Thema war natürlich die Kostendämpfungspauschale. Auch verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich deren Abschaffung wurden diskutiert. Des Weiteren sprachen wir über Zahnarztrechnungen, die in vielen Fällen nicht vollständig erstattet werden und mich immer wieder beschäftigen.
Auch die Direktabrechnung mit der PBeaKK im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes wurde besprochen. Fakt ist, dass die PBeaKK die Direktabrechnung allen Beihilfeberechtigten anbietet. Doch was nützt es, wenn die Krankenhausverwaltungen der saarländischen Kliniken die Direktabrechnung von vorneweg ablehnen? Dieses Thema muss angegangen und geregelt werden. Die entsprechenden Gespräche mit verantwortlichen Ansprechpartner:innen sind durch die GdP bereits auf den Weg gebracht!
Ein weiterer für mich wichtiger Punkt war das Thema „Familienorientierte Reha“. Eine Form der Rehabilitation, die sämtliche Familienmitglieder in Anspruch nehmen sollten, wenn ein Familienmitglied – in den meisten Fällen die Kinder – schwer oder schwerstkrank sind. An dieser konkreten Rehabilitationsmaßnahme wird leider ganz klar deutlich, dass Beihilfeberechtigte gegenüber gesetzlich Versicherten benachteiligt sind. Denn gesetzlich Versicherte bekommen diese Form der Rehabilitation gezahlt. Die Beihilfeberechtigten im Saarland gehen leider leer aus. Die Beihilfeverordnung des Saarlandes deckt diese Reha nicht ab! Und hier schließt sich wieder der Kreis: die Saarländische Beihilfeverordnung muss unbedingt überarbeitet werden! Die GdP ist in Sachen „Beihilfe“ wie gewohnt akribisch am Ball, um Verbesserungen für alle Beihilfeberechtigten herbeizuführen. Weitere Gespräche mit politisch Verantwortlichen werden geführt! Und natürlich berichten wir euch darüber in gewohnter Art und Weise. WIR kümmern uns!
Ganz herzlichen Dank an Frau Junghans für den sehr netten Austausch und die vielen Ratschläge. Wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Treffen.
Bei Fragen und Problemen rund um das Thema „Beihilfe“ stehe ich euch jederzeit gerne zur Verfügung (Telefon der GdP-Geschäftsstelle: 0681/8412410).
Jordana Becker
Beihilfebeauftragte