16.09.2025
Schmerzensgeldansprüche für Polizistinnen und Polizisten im Saarland weiter modernisieren!
Der Saarländische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung vom 17.09.2025 in zweiter Lesung unter dem Tagesordnungspunkt „Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften“ Anpassungen an der so genannten „Erfüllungsübernahme“ verabschiedet.
Bei der Erfüllungsübernahme handelt es sich um die vertretungsweise Zahlung eines Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn, wenn ein Täter beispielsweise zahlungsunfähig ist. Die Einführung der Erfüllungsübernahme war eine Langzeitforderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die schließlich zum Jahresende 2018 eingeführt worden war.
Im Rahmen der heute verabschiedeten Änderungen wurde die Erfüllungsübernahme um eine Härtefallregelung ergänzt, wonach nun auch bei deliktsunfähigen oder unbekannten Tätern eine Antragsstellung möglich sein soll.
Im Vorfeld der nunmehr verabschiedeten Änderungen hatte sich die GdP mehrfach seit Ende letzten Jahres mit politisch Verantwortlichen ausgetauscht und ihren Standpunkt verdeutlicht.
Hierzu der Landesvorsitzende der GdP im Saarland, Andreas Rinnert:
„Die Anpassungen an der Erfüllungsübernahme sind aus unserer Sicht ein guter und richtiger Schritt. Gleichwohl sehen wir diese Änderungen eben nur als Schritt auf einem weiteren Weg, die Schmerzensgeldansprüche für Polizistinnen und Polizisten im Saarland weiter zu modernisieren!“.
Die Relevanz der aktuellen Anpassung ist aus Sicht der GdP für den tagtäglichen Dienstalltag eher überschaubar - eben für den Härtefall. Möglicherweise könnte auch der Mord an Simon Bohr in Völklingen ein solcher Härtefall sein, bei dem die Änderungen positive Wirkung entfalten könnten.
Andreas Rinnert weiter: „Wir würden uns jedoch über die Härtefälle hinaus auch spürbare Verbesserungen für den „Normalfall“ wünschen. Da die Gewährung der Erfüllungsübernahme im Ermessen des Dienstherrn liegt und Ansprüche bis 250 € gar nicht erst abgedeckt sind, werden entsprechende Anträge unserer Polizistinnen und Polizisten immer wieder vom Innenministerium abgelehnt! Hier sprechen wir uns für eine verbindliche Regelung aus: weg von einer Kann-Vorschrift, hin zum Muss! Denn „beliebig“ genug sind leider schon die Angriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen im täglichen Polizeidienst!“.