19.02.2026
Landesregierung sagt 1:1 Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf Beamten- und Versorgungsbereich zu!
Wichtiger Schritt, aber noch nicht das Ende!
Heute Vormittag hat die Landesregierung des Saarlandes öffentlich zugesagt, das kürzlich geeinte Tarifergebnis TV-L zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Saarland zu übertragen. Damit wird – wie bereits mit der Reduzierung der Kostendämpfungspauschale im vergangenen Jahr – eine zentrale Forderung der DGB-Gewerkschaften umgesetzt -und somit der GdP!
Gerade im Ländervergleich ist das keine Selbstverständlichkeit. Während andere Bundesländer noch zögern oder eine vollständige Übertragung ablehnen, steht das Saarland Wort – und sorgt damit für Planungssicherheit. Dieses Signal ist wichtig – und wäre ohne starke Gewerkschaften in einem starken Dachverband so nicht gekommen!
Das nun zugesagte Besoldungsplus für die Beamtinnen und Beamten im Saarland fällt nicht vom Himmel. Es ist das unmittelbare Ergebnis der Tarifverhandlungen der Länder in Potsdam – und vor allem des Einsatzes unserer Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich.
In den vergangenen Wochen haben sich viele unserer Mitglieder an Aktionen, Kundgebungen und Warnstreiks beteiligt. Sie sind auf die Straße gegangen, haben Haltung gezeigt und deutlich gemacht: Gute Arbeit verdient gute Bezahlung. Dieser Einsatz hat Wirkung gezeigt. Das in Potsdam erzielte TV-L-Ergebnis bildet nun die Grundlage für die Übertragung auf den Beamten- und Versorgungsbereich.
Die Zusage der Landesregierung ist daher ein richtiger und konsequenter Schritt. Sie ist Ausdruck von Respekt und Anerkennung gegenüber allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst – insbesondere gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, die unter hoher Belastung, zunehmender Respektlosigkeit und steigender Gewalt ihren Dienst versehen.
Unser Landesvorsitzender Andreas Rinnert hat es deutlich formuliert:
“Wer eine gute Innere Sicherheit haben möchte, muss auch gut bezahlen - und zwar auch und erst recht diejenigen, die tagtäglich Leib und Leben für die Allgemeinheit riskieren! Innere Sicherheit gibt es nicht für lau!“.
Aber: Das kann und darf noch nicht das Ende der Diskussion sein. Themen wie die amtsangemessene Alimentation, (Polizei-) Zulagen oder Karrieremöglichkeiten sind weiterhin wichtige Elemente, bei denen sich im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt -auch im öffentlichen Dienst- die Spreu vom Weizen trennt.
Vor allem die Frage der amtsangemessenen Besoldung ist noch nicht abschließend geklärt. Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen – unter anderem kürzlich erst zur Besoldung in Berlin – unmissverständlich klargestellt, dass Beamtinnen und Beamte einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation haben. Die Gerichte haben dabei klare Prüfkriterien formuliert und deutliche Grenzen aufgezeigt.
Auch im Saarland steht die Besoldung seit Jahren in der Kritik. Verschiedene Parameter werfen weiterhin verfassungsrechtliche Fragen auf.
Die bloße Übertragung eines Tarifergebnisses ersetzt keine strukturelle und verfassungssichere Ausgestaltung der Besoldung.
Als Gewerkschaft der Polizei sagen wir deshalb klar:
Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung ist ein wichtiges Signal –
aber sie entbindet das Land nicht von seiner Pflicht, dauerhaft für eine amtsangemessene, wettbewerbsfähige und attraktive Besoldung zu sorgen.
Gerade mit Blick auf Nachwuchsgewinnung, Personalbindung und die steigenden Anforderungen an die Polizei muss klar sein:
Nette Worte und punktuelle Verbesserungen reichen nicht aus. Es braucht eine nachhaltige Strategie für eine starke Polizei im Saarland.
Wir werden den eingeschlagenen Dialog konstruktiv, aber mit der nötigen Klarheit fortsetzen und halten euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Der Landesvorstand
