11.03.2026
Poitz: Lieber nachjustieren, als dem Schwarzmarkt zur Herrschaft verhelfen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet die Forderung von Teilen der CDU nach einer Rückabwicklung der Cannabis-Legalisierung skeptisch. Dem stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Alexander Poitz waren die Ziele des Gesetzes und die damit verbundenen Absichten im Grunde richtig, der Weg dahin jedoch für beteiligte Behörden wie die Polizei nicht selten irritierend, unvollständig und nicht zu Ende gedacht.
„Es bleibt dabei. Wir sagen weiterhin, dass das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein Mängelexemplar ist. Auf der anderen Seite ist es aber nicht zu spät, nachzujustieren und das Gesetz zu verbessern“, unterstrich Poitz. Bisher habe das Gesetz den Schwarzmarkt indirekt gestärkt. Neue Strukturen, größere Mengen und mehr Konsumenten begünstigen den illegalen Markt.
„Es ist zwar einiges unzufriedenstellend, eine komplette Rücknahme des KCanG wäre dennoch ein Fehler. Zunächst wäre der bisher betriebene Aufwand umsonst. Noch wesentlich schlimmer ist jedoch, dass der Schwarzmarkt angesichts der staatlichen Kapitulation wieder alleiniger Player auf dem Cannabis-Markt wäre.“
Eine staatlich kontrollierte Teillegalisierung, so der Gewerkschafter, mit zertifizierten Verkaufsstellen und kontrollierten Einfuhr- und Logistikprozessen, würde neben einem positiven steuerrechtlichen Effekt, auch für mehr Sicherheit und Klarheit sorgen.
„Es bleibt dabei. Wir sagen weiterhin, dass das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein Mängelexemplar ist. Auf der anderen Seite ist es aber nicht zu spät, nachzujustieren und das Gesetz zu verbessern.“Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender
Grundsätzlich hält es die GdP nach wie vor für falsch, die Verantwortung für dieses berauschende Mittel ausschließlich in die private Hand zu geben. Es sei klar gewesen, dass der Bedarf über den Eigenanbau und Anbauvereine nicht hätte gedeckt werden können. Zudem bedeuten die einschlägigen Regeln im Kontext mit dem Cannabiskonsum für die Polizei zusätzliche Belastungen, darunter Kontrolltätigkeiten, Präventionsaufträge und höhere Gefährdungen im Straßenverkehr.
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