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GdP Saarland

31.03.2026

Urteil im Prozess um die Tötung unseres Kollegen Simon Bohr
„Der Freispruch macht uns völlig fassungslos!“

Pressemitteilung

Am heutigen 01. April 2026 ist im Fall des tödlichen Angriffs auf unseren Kollegen Simon Bohr am Landegericht Saarbrücken das Urteil gefallen: Freispruch! Auch wenn das Gericht zugleich die zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet hat, macht dieser Freispruch die gesamte Polizeifamilie dennoch völlig fassungslos.

Für unsere Kolleginnen und Kollegen in der saarländischen Polizei, aber auch bundesweit, ist das heutige Urteil von großer Bedeutung. Hierzu der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland Andreas Rinnert: „Die Tat vom 21. August 2025 hat die saarländische Polizei verändert. Viele von uns leben seitdem in einem Albtraum weiter – tieftraurig und noch immer unfassbar geschockt. 
Uns allen ist an diesem Tag nicht nur ein Kollege und Freund entrissen worden, sondern auch ein großes Stück Vertrauen. Genau dieser Verlust an Vertrauen lastete nun auf dem Gericht, um durch das Urteil das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen. Stattdessen stellt es nun jedoch die gesamte Polizeifamilie auf eine überaus harte Probe!“

In Anbetracht des Urteils kann niemand von uns von „Zufriedenheit“ sprechen –

im Gegenteil! Die Hoffnung war, dass das Urteil -wenn es rechtskräftig wird- bei vielen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, bei Freunden und der Familie eine wichtige Marke auf dem Weg der Verarbeitung setzt. Diese Hoffnung ist nach der heutigen Entscheidung jedoch ein deutliches Stück weiter von uns allen weggerückt. Rinnert weiter: „Die zeitweise aufgeworfene Frage, ob es sich bei dem Täter um einen kalt handelnden Mörder oder „nur“ um einen schwer kranken jungen Mann handelt, ist für uns zweitrangig, denn die Folge seines Handelns bleibt die gleiche. Wir erwarten, dass jemand, der solch eine furchtbare Tat begangen hat, nie wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen wird! Zumindest hier folgt man mit der zwangsweisen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik einem Teil unserer Erwartungen.“.

Am Ende bleibt für uns alle die Frage zurück, wie viel jeder von uns bereit ist, in diesem Beruf und für die Allgemeinheit zu geben. Und genauso, wie viel der Rechtsstaat bereit ist, einem zurückzugeben. Gewalt gegen Polizeibeschäftigte darf niemals relativiert werden! 

Auch ganz unabhängig vom Urteil bleibt die traurige Erkenntnis, dass es unseren erschossenen Kollegen Simon nicht wieder zurückbringt und er für immer eine nicht zu schließende Lücke in der Polizeifamilie hinterlassen hat.

„Auch wenn durch den heutigen Urteilsspruch zumindest die juristische Aufarbeitung zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist, bleibt die Aufarbeitung innerhalb der saarländischen Polizei, die lange noch nicht abgeschlossen ist. Als Gewerkschaft der Polizei werden wir diesen Weg der Aufarbeitung weiterhin aktiv begleiten, Behörde und Politik in die Pflicht nehmen, weiterhin die notwenigen Unterstützungsmaßnahmen einfordern und den Umgang mit den Betroffenen auch langfristig hinterfragen. Aus diesem schrecklichen Ereignis spür- und sichtbare Lehren zu ziehen, liegt in unser aller Verantwortung“, so Rinnert abschließend. 

Unsere Gedanken sind und bleiben bei der Familie, den Angehörigen sowie den Kolleginnen und Kollegen von Simon Bohr.