30.08.2026
„DA FEHLT DOCH WAS“
Teil 4: Amtsangemessene Alimentation!
Seit Jahren schon geistert die Frage der „amtsangemessenen Alimentation“ durch die Beamtenschaft Deutschlands. Ein Wortgebilde, das für manch einen schwer auszusprechen und für viele schwer zu verstehen ist – selbst für den Dienstherrn. „Mindestalimentation“ „Abstandsgebot“, „Binnendifferenzierung“, „Median-Nettoäquivalenzeinkommen“ „Prekaritätsschwelle“,... - und dann auch noch dieses Grundgesetz.
So schauen natürlich auch und erst recht die saarländischen Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen als bundesweite Dauergäste im hinterletzten Block im Schein der roten Laterne bei Besoldung und Versorgung traurig zu, wie das Bundesverfassungsgericht schon seit Jahren prüft, ob die Beamtenbesoldung im Saarland bereits in den Jahren 2011-2016 entgegen der Verfassung zu niedrig war.
Und auch wenn sich im politischen Raum hartnäckig das Gerücht hält, bei der Frage der Nachwuchswerbung für die saarländische Polizei würde die Höhe der Besoldung kaum eine Rolle spielen, sagen wir klar: „‘Irrtum‘, sprach der Igel und …!“.
Zurück zum Spannungsbogen: Ja - es tut sich was! Die jüngsten Ankündigungen der Landesregierung lassen hoffen, dass sich zumindest für die Jahre ab 2023 sehr zeitnah was tun wird – begleitet von vielen offenen Fragen. Wir sind hier von Beginn an am Ball und haben für diesen Donnerstag (03. September 2026) zu einer großen Informationsveranstaltung mit entsprechender Fachexpertise zum Thema eingeladen.
Unumstritten muss für alle und jeden mit viel Meinung sein: Die amtsangemessene Alimentation ist kein freiwilliger Bonus, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn! Blickt man nun seit Jahren auf seinen monatlichen Gehaltszettel, könnte man glatt meinen, eine „schwarze Null“ wäre was Tolles. Oder warum steht die da? DA FEHLT DOCH WAS?
