22.09.2026
ERNEUTER VERHANDLUNGSERFOLG VON GdP UND DGB: KOSTENDÄMPFUNGS-PAUSCHALE WIRD FÜR GROSSTEIL DER SAARLÄNDISCHEN
POLIZEI ABGESCHAFFT!
Nachdem es uns bereits für 2026 nach knapp 15 Jahren Stillstand gelungen war, die Kostendämpfungspauschale (KDP) über alle Besoldungsgruppen hinweg um 50 € zu reduzieren, haben wir nicht lockergelassen.
In den letzten Wochen und Monaten hatten wir in mehreren Terminen öffentlichkeitswirksam angekündigt, dass wir „die Luft aus der KDP“ lassen wollen!
Nun zeigt sich eindrucksvoll, dass sich Beharrlichkeit und Geschlossenheit innerhalb unseres Dachverbands DGB auszahlen:
Die KDP wird zum 1. Januar 2027 erneut spürbar abgesenkt - um 100 €!
Dies hat Innenminister Reinhold Jost heute im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landes-regierung mit den Gewerkschaften offiziell zugesagt.
Für die Interessensvertretung der Polizei nahm GdP-Landesvorsitzender Andreas Rinnert bei dem Gesprächstermin im Saarbrücker Innenministerium teil.
Der nun angekündigte Schritt der Landesregierung hat konkret zur Folge, dass die KDP in den Besoldungsgruppen bis A 11 komplett entfällt, wovon der Großteil der saarländischen Polizei profitiert. Für alle übrigen Besoldungsgruppen wird die KDP spürbar reduziert.
Andreas Rinnert: „Beharrlichkeit und Geschlossen-heit zahlen sich aus: Mit der erneuten Reduzierung der Kostendämpfungspauschale ist diese Belastung für den Großteil der saarländischen Polizei abgeschafft! Für unsere Polizistinnen und Polizisten mehr als verdient und ein starkes Signal an den Nachwuchs.“
An diesen Erfolg werden wir anknüpfen, um in Zukunft auch die komplette Abschaffung zu erreichen!“
Darüber hinaus wird zum Jahresbeginn 2028 auch die Pauschale Beihilfe eingeführt.
Sie stellt eine Alternative zur bisherigen individuellen Beihilfe dar und ist vor allem für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte interessant, die bislang grundsätzlich den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst finanzieren mussten (für unseren Polizeibereich kaum relevant). Während bei Tarifbeschäftigten der Arbeitgeber einen Anteil an den Beiträgen zur GKV übernimmt, tragen freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte bislang sowohl den Arbeitnehmer- als auch den entsprechenden Arbeitgeberanteil selbst.
Mit der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr künftig mit einem monatlichen Zuschuss. Beihilfeberechtigte können sich damit zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe entscheiden. Das Saarland folgt damit anderen Bundesländern, die eine pauschale Beihilfe bereits eingeführt haben.
