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11.05.2025

GdP warnt vor Abschaffung der Pensionen für Polizeibeamte

Beamtenpolitik

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich entschieden gegen Pläne der neuen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aus, die vorsieht, Beamte langfristig in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Laut GdP-Bundesvorsitzendem Jochen Kopelke gefährden solche Überlegungen die Attraktivität und Anerkennung des Polizeiberufs.

„Die Bundesregierung ist sehr gut beraten, die Renten in Deutschland zu stärken und zugleich die Pensionen von uns Vollzugsbeamtinnen und -beamten zu erhalten“, betonte Kopelke gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Beamte erhalten derzeit staatlich finanzierte Pensionen, während die gesetzliche Rentenversicherung durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie staatliche Zuschüsse finanziert wird.

Hintergrund ist ein Vorstoß der Bundesregierung, künftig auch Beamte, Selbstständige und Politiker in die Rentenversicherung einzubeziehen. Kopelke verweist auf die besondere Belastung von Polizistinnen und Polizisten: „Die Menschen in den Sicherheitsbehörden treten zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Sicherheit aller Menschen in der Bundesrepublik ein. Diese Menschen verdienen angemessene Pensionen und angepasst kürzere Lebensarbeitszeiten.“ 

Egal, ob verbeamtet oder angestellt, die Polizistinnen und Polizisten müssten abschlagsfrei in die Altersversorgung gehen können und zudem früher, forderte Kopelke weiter. 

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem die GdP als Mitgliedsgewerkschaft angehört, lehnt eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Bereits 2022 hatte der DGB in einem klaren Beschluss festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte – im Gegensatz zu Selbstständigen und Abgeordneten – nicht in die GRV integriert werden sollen. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bekräftigte diese Position mehrfach, unter anderem mit dem Hinweis, dass ein solcher Schritt weder technisch praktikabel noch finanziell sinnvoll sei.

Offenbar besteht innerhalb der Regierungskoalition Uneinigkeit über die Umsetzung solcher Pläne. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu keine klare Vereinbarung. 

© nmann77/stock.adobe.com
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