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23.11.2025

Alle Jahre wieder???amtsangemessene Alimentation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits am 4. Mai 2020 zwei Beschlüsse gefasst (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17), in
denen es die Alimentierung als nicht amtsangemessen gerügt hat. Nunmehr liegt das nächste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vor (2BvL 5/18 u.a. vom 17.09.2025). Da nach war die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in 95 Prozent der geprüften Be- soldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig.

Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des BVerfG aus dem Jahr 2020 und der vergangenen Woche ist auch für 2025 davon auszugehen, dass die Alimentation für Beamtinnen und Beamte generell und die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei Kindern und mehr 
nicht verfassungskonform ist.  Da das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt bisher für das Jahr 2025 keinen Verzicht auf die Einrede zu Ansprüchen aus dem Besoldungsjahr 2025 erklärt hat, haben wir 
nachgefragt, ob das Einlegen von Widersprüchen erforderlich ist, da auf der Seite der Bezügestelle geschrieben steht, das von einer wiederholenden Antragstellung bei bereits gestellten Alimentationsanträgen/Widersprüchen über die noch nicht bestandskräftig entschieden wurde, 
abgesehen werden kann.

Wir können euch demzufolge leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, 
ob eine erneute Antragstellung zwingend notwendig ist.
In der Anlage übersenden wir euch informativ das Schreiben, welches wir am 14. November 
2025 an das Ministerium für Finanzen mit der Bitte um Beantwortung übersandt haben.
Insofern wir bis Ende dieser Woche keine Antwort erhalten, übersenden wir Euch in gewohnter 
Weise die vorbereiteten Vordrucke zur weiteren Verwendung. Bis dahin bitten wir Euch noch 
um ein klein wenig Geduld.
Der Landesvorstand

Mitgliederinfo amtsangemessene Alimentation

Schreiben Finanzminister

Link: Hinweis zu erneuten Anträgen und Widersprüchen bzgl. amtsangemessener Alimentation