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01.12.2025

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Land Sachsen-Anhalt

Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Land Sachsen-Anhalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
nach jahrelangem Druck der GdP Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung den Einstieg in die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage angekündigt. Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt zur besseren Anerkennung der besonderen Belastungen im Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt. 

Was bedeutet Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage?

Die Polizeizulage ist eine Stellenzulage für den Dienst im Polizeivollzugsdienst und honoriert unter anderem das besondere Gefährdungs- und Belastungsprofil Eurer Tätigkeit. Wird sie ruhegehaltfähig, fließt sie nicht mehr nur in Eure aktiven Bezüge ein, sondern künftig auch in die Berechnung der Pension.

Konkret heißt das: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge steigen um den Betrag der künftig ruhegehaltfähigen Polizeizulage. Da sich die Versorgungsansprüche als Prozentsatz dieser ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ergeben, führt dies dauerhaft zu einem höheren Ruhegehalt – besonders für diejenigen, die viele Jahre im Vollzugsdienst tätig waren und die Polizeizulage über einen langen Zeitraum bezogen haben.

Was heißt das für Euch konkret?

  •  Eure spätere Pension fällt höher aus, weil die Polizeizulage künftig bei der Berechnung 
    des Ruhegehalts berücksichtigt wird.
  • Besonders profitieren Kolleginnen und Kollegen, die lange im Vollzugsdienst standen 
    und über viele Jahre hinweg die Zulage erhalten haben.
  • Die Entscheidung ist auch ein deutliches Signal: Die besonderen Risiken und Belas
    tungen eures Berufs werden im Ruhestand stärker anerkannt.

 

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt ist das Landesbeamten-versorgungsgesetz. Dort ist geregelt, welche Dienstbezüge ruhegehaltfähig sind; die geplante Einbeziehung der Polizeizulage in diesen Katalog bedeutet eine spürbare Aufwertung Eurer Versorgung. 

Gewerkschaftliche Bewertung 

Die GdP Sachsen-Anhalt hat die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage seit vielen Jahren mit Nachdruck gefordert. Die nun angekündigte Umsetzung ist unser gemein samer Erfolg und zeigt, dass beharrliche gewerkschaftliche Arbeit und Geschlossenheit in der Mitgliedschaft konkrete Verbesserungen bewirken. 

Ausblick und weiteres Vorgehen

Entscheidend ist jetzt, wie die konkrete gesetzliche Ausgestaltung im Land aussehen wird – insbesondere der Stichtag für die Anwendung, mögliche Übergangsregelungen und die Frage, in welchem Umfang zurückliegende Zeiten anerkannt werden. Die GdP Sachsen-Anhalt wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass alle Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugs bestmöglich von der Neuregelung profitieren.

Sobald der Landtag die entsprechenden Änderungen beschlossen hat und Details zur praktischen Umsetzung vorliegen, informieren wir Euch umfassend über unsere Kanäle. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass viele Detailfragen erst beantwortet werden können, wenn die endgültigen gesetzlichen Regelungen vorliegen.

Abschließend dankt die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt allen Mitgliedern, die dieses Thema über Jahre hinweg auf allen Ebenen platziert und damit den Druck auf die Politik auf rechterhalten haben. An diese Geschlossenheit knüpfen wir an: Genau diesen Rückenwind brauchen wir auch für die kommenden Aufgaben, um die Arbeits- und Versorgungsbedingungen der aktiven und ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der Polizei in Sachsen-Anhalt weiter nachhaltig zu verbessern – bleibt mit uns im Austausch und meldet Euch mit Euren Fragen 
und Erfahrungen zur Polizeizulage.

Unser Dank gilt den Fraktionen von CDU, SPD und FDP, welche am gestrigen Tag die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit im Finanzausschuss beschlossen haben. 
Der Landesvorstand

MItglieder-Info Ruhegehaltsfähigkeit