08.01.2026
Fehlerhafte Lohnsteuerberechnung in
der Bezügeabrechnung Januar 2026
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in der Bezügeabrechnung für Januar 2026 ist es bei vielen Kolleginnen und Kollegen
mit vorschüssiger Bezügezahlung – also insbesondere bei Beamtinnen und Beam-
ten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern
– zu fehlerhaften Lohnsteuerabzügen gekommen.
Der Grund dafür liegt in einer technischen Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Im Dezember 2025 gab es dort Probleme bei der Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Diese Daten wurden teilweise falsch, unvollständig oder verspätet bereitgestellt. Davon betroffen sind vor allem die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die für die Berechnung der sogenannten Vorsorgepauschale herangezogen werden. In vielen Fällen konnten diese Beiträge in der Abrechnung für Januar entweder nicht oder nicht korrekt berücksichtigt werden.
Darüber hinaus kann es sein, dass aktuelle Änderungen bei Steuerklassen oder Freibeträgen noch nicht übernommen wurden, wenn sie erst vor Kurzem gemeldet wurden.
Wichtig für Dich:
Wenn Du feststellst, dass Deine Lohnsteuerberechnung im Januar nicht dem gewohnten Wert entspricht, musst Du nichts unternehmen. Sobald die korrekten ELStAM-Daten vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt sind, erfolgt automatisch eine rückwirkende Korrektur Deiner Lohnsteuer- und Bezügeabrechnung.
Bei Fragen kannst Du Dich an Deine Bezüge- oder Personalstelle wenden. Natürlich behalten auch wir als GdP Sachsen-Anhalt die Situation im Blick und setzen uns dafür ein, dass mögliche Unannehmlichkeiten für Dich so gering wie möglich bleiben.
Mit kollegialen Grüßen
Deine GdP Sachsen-Anhalt
