12.04.2026
GdP erreicht Bewegung
Landesregierung kündigt Übertragung des Tarifergebnisses an.
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder wurden im Februar 2026 abge-schlossen. Das Ergebnis ist ein wichtiger Schritt – auch für die Beamtinnen, Beamten und Ver-sorgungsempfänger*innen des Landes.
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt (GdP) hat sich unmittelbar nach Abschluss der Gespräche gegenüber Finanzminister Michael Richter, In-nenministerin Dr. Tamara Zieschang und den Regierungsfraktionen im Landtag dafür einge-setzt, das Tarifergebnis zeit-, inhalts- und wirkungsgleich zu übertragen.
Klare Forderung – deutliche Signale
Die GdP machte deutlich: Eine verzögerte oder eingeschränkte Übertragung wäre ein falsches Zeichen gegenüber den Beschäftigten und gefährdet die Attraktivität des öffentlichen Diens-tes. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 unterstreicht, dass der Tariflohnindex ein entscheidendes Kriterium für eine verfassungsgemäße Besoldung ist – ein starkes Argument für eine vollständige Übertragung.
Reaktion der Landesregierung
Innenministerin Dr. Zieschang kündigte in ihrem Antwortschreiben vom 25. März 2026 den Entwurf eines Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 an. Dieser sieht die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der linearen Erhöhungen vor. Die Über-nahme des vereinbarten Mindestbetrages von 100 Euro ab 1. April 2026 soll indessen nicht erfolgen. Begründet wird dies mit der Verringerung des Abstands zwischen den Besoldungs-gruppen. Weitere Maßnahmen sind eine Anpassung des Familienzuschlags, höhere Anwärter-grundbeträge und Änderungen bei Schicht- und Wechselschichtzulagen.
Auch Finanzminister Richter bestätigte in einem Telefonat mit GdP-Landesvorsitzen-der Nancy Emmel die Absicht, das Tarifergebnis analog zu übertragen – ein positives Signal und Zeichen der Wertschätzung.
Beteiligung der GdP im Verfahren
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 92 LBG LSA hat die GdP am 2. April 2026 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Darin fordert sie insbesondere die vollständige Übernahme des Mindestbetrags sowie eine nachhaltige Stärkung der Polizeibesoldung. Die Stellungnahme wurde über den DGB an das Finanzministerium weitergeleitet.
GdP bleibt konsequent
Die GdP begrüßt, dass die Landesregierung Bewegung zeigt, sieht aber weiterhin Korrektur-bedarf zum Beispiel bei der Nichtübernahme des Mindestbetrags. „Gerade Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen dürfen nicht benachteiligt werden“, betont Nancy Emmel. Die GdP wird das Verfahren aktiv begleiten und weiterhin auf eine faire, ver-lässliche und verfassungsgemäße Besoldung drängen.
Der Landesvorstand
