Menschen mit Behinderungen in der GdP
In Deutschland lebten 2023 ca. 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Der prozentuale Anteil von Menschen mit Behinderungen ist um ein mehrfaches höher. Da diese Personengruppe einem adäquaten Anteil der GdP-Mitglieder entspricht, beschloss der Bundeskongress der GdP im Jahr 2014 die Gründung der „Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen“.
Die Kommission setzt sich seit ihrer Gründung für die Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen in der Polizei ein. Der adressierte Personenkreis richtet sich nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
und geht damit über das Sozialgesetzbuch IX, Teil 3, hinaus.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
Eingeschlossen sind damit auch Menschen mit Behinderungen, die nicht schwerbehindert und nicht gleichgestellt sind, so wie es auch das Sächsische Inklusionsgesetz zum Ziel hat.
Auftrag und Ziel der Kommission ist das Vorantreiben der Inklusion in der Sächsischen Polizei, über den gesetzlichen Auftrag der Hauptschwerbehindertenvertretung und der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen hinaus. Die Kommission ist Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen in der Polizei, gleichzeitig aber auch Ansprechpartner für Führungskräfte, Landespolitik und Partnergewerkschaften im DGB.
- Ihr Ansprechpartner:
