Infopoint
Wie steht die GdP zum Berufsbeamtentum?
Wir stehen zu 100 % hinter dem Berufsbeamtentum.
Bietet die GdP auch eine Rechtsschutzversicherung?
Aber klar - und zwar ohne Zusatzkosten!
Neben der persönlichen Unterstützung und Beratung vor Ort erhalten alle Mitglieder Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung.
Selbst bei „Vorsatzstraftaten“ (z. B. Körperverletzung im Amt) gewährt die GdP im Gegensatz zu anderen Versicherungen Rechtsschutz. Zudem unterstützen wir Kolleg:innen mit Rechtsschutz, für den eigentlich die Dienststelle geradestehen müsste und kümmern uns danach um Erstattung durch die Behörde.
Alle Fälle werden von Volljurist:innen, geprüft und bearbeitet.
Wie wird der Rechtsschutz finanziert und wird das Geld mal alle?
Bei uns steht hinter dem Rechtsschutz keine separate Versicherung, da wir unseren Mitgliedern den besten Schutz bieten wollen und auf Grund unserer Expertise auch bieten können.
Wir haben eine Rechtsschutzkommission, in denen Polizeibeamt:innen sitzen. Wir führen im Vergleich mit unseren Mitbewerbern mit Abstand die meisten und größten Verfahren für die Beschäftigten im Freistaat.
Die Kosten werden durch die Mitgliedsbeiträge sowie unserem Dachverband getragen. Wir haben ein riesiges Netzwerk in ganz Deutschland, deswegen musst Du dir darüber keine Gedanken machen. Dies gab es noch nie!
Was mache ich, wenn jemand Schadensersatz von mir fordert?
Als Mitglied kannst Du in diesem Fall ganz unbesorgt sein:
Alle dienstlichen Schadensersatzansprüche werden von uns übernommen, unabhängig von ihrer Summe.
Die GdP hat bereits eine komplette Hubschrauberbesatzung entlastet, die pro Person über 1 Mio. Euro zahlen sollte.
Kann ich meine Mitgliedschaft jederzeit kündigen?
Ja, Du kannst Deine Mitgliedschaft zum Quartalsende mit einer Frist von 6 Wochen
kündigen.