22.03.2024
Nachgefragt
Antworten zur Tarifübernahme
Mit aufgelaufenen Fragen zur #Tarifübernahme und der #Inflationsprämie für den Beamtenbereich haben wir uns abermals an das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen gewendet.
Nun ist die Antwort da:
- Die Nachzahlung der Inflationsprämie (Januar – April) wird bis Ende
März, also mit den April-Bezügen erfolgen.
- Die Inflationsprämie im Dezember in Höhe von 1000 Euro erhalten
Beamtinnen und Beamte wenn ihr Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023
bestanden hat und wenn im Zeitraum (1.8.23 – 8.12.23) an mindestens einem
Tag Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Die Inflationsprämie für den Zeitraum Januar bis Oktober von monatlich
200 Euro erhalten Beamtinnen und Beamte, wenn ihr Dienstverhältnis im
Bezugsmonat bestanden hat und wenn im Bezugsmonat mindestens an einem Tag
Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Der Termin für die Nachzahlungen der monatlichen Sonderzahlung und der
erhöhten Familienzuschläge (Verheiratetenzuschlag sowie Kinderzuschlag für
das 1. + 2. Kind) steht noch nicht fest. Hier muss noch das
parlamentarische Verfahren der Gesetzgebung abgewartet werden.
Zwischenzeitlich werden die Vorbereitungen für die Nachzahlung getroffen.
Für die Informationen hat das SMF eine Internetseite geschalte, auf
welcher fortlaufend Informationen eingestellt werden.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html