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26.03.2024

Gesetz(t)
Cannabislegalisierung

Gegen jede Kritik ist das Gesetz zur Cannabislegalisierung durchgewunken worden.

Die mediale Berichterstattung der letzten Tage war fest in der Hand der „Cannabislegalisierung“. Dabei haben wir deutlich unser Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass das Gesetz in diesem Wortlaut und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens durch den Bundestag und letzte Woche durch den Bundesrat gebracht wurde. Dass wir als GdP Sachsen keine Freunde der Legalisierung sind, sollte nachvollziehbar sein. Dennoch haben wir uns konstruktiv in die Debatte zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir veranstalteten z.B. im Oktober letzten Jahres in Dresden zusammen mit dem Behörden Spiegel extra eine Fachtagung zu diesem Thema. Die fachlichen Schnitzer sollten ausgebessert und die Zeitschiene zum Machbaren verändert werden. Als GdP standen wir konstruktiv mit unserer fachlichen Expertise und unserem beruflichen Verständnis zur Verfügung. Ernüchternd mussten wir aber zur Kenntnis nehmen, dass unseren Anregungen nicht gefolgt wird. Und auch Meinungen aus den Suchtkliniken, der Präventionsarbeit, der Justiz bis hin zur Innenministerkonferenz sehen deutliche Probleme und Gefahren. Bei diesem Gesetz scheint jedoch Klientelpolitik vor fachlicher Expertise zu stehen und das ist sehr enttäuschend. „Die Cannabislegalisierung wird zu einer erheblichen Mehrbelastung des öffentlichen Dienstes und vor allem bei uns in der Polizei Sachsen führen. Die Zeitschiene ist viel zur kurz, notwendige Verantwortlichkeiten sind nicht getroffen, personelle und finanzielle Ressourcen sind nicht geschaffen. Alles in Allem wird dies auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen“, so Landesvorsitzender Jan Krumlovsky am Sonntag in Dresden. Wir werden uns weiter in die Thematik einbringen, um notwendige Entscheidungen in Sachsen herbeizuführen.