26.03.2024
Gesetz(t)
Cannabislegalisierung
Gegen jede Kritik ist das Gesetz zur Cannabislegalisierung durchgewunken worden.
Die mediale Berichterstattung der letzten Tage war fest in der Hand der
„Cannabislegalisierung“.
Dabei haben wir deutlich unser Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass
das Gesetz in diesem Wortlaut und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
durch den Bundestag und letzte Woche durch den Bundesrat gebracht wurde.
Dass wir als GdP Sachsen keine Freunde der Legalisierung sind, sollte
nachvollziehbar sein. Dennoch haben wir uns konstruktiv in die Debatte zum
Gesetzentwurf eingebracht. Wir veranstalteten z.B. im Oktober letzten
Jahres in Dresden zusammen mit dem Behörden Spiegel extra eine Fachtagung
zu diesem Thema.
Die fachlichen Schnitzer sollten ausgebessert und die Zeitschiene zum
Machbaren verändert werden. Als GdP standen wir konstruktiv mit unserer
fachlichen Expertise und unserem beruflichen Verständnis zur Verfügung.
Ernüchternd mussten wir aber zur Kenntnis nehmen, dass unseren Anregungen
nicht gefolgt wird. Und auch Meinungen aus den Suchtkliniken, der
Präventionsarbeit, der Justiz bis hin zur Innenministerkonferenz sehen
deutliche Probleme und Gefahren. Bei diesem Gesetz scheint jedoch
Klientelpolitik vor fachlicher Expertise zu stehen und das ist sehr
enttäuschend.
„Die Cannabislegalisierung wird zu einer erheblichen Mehrbelastung des
öffentlichen Dienstes und vor allem bei uns in der Polizei Sachsen führen.
Die Zeitschiene ist viel zur kurz, notwendige Verantwortlichkeiten sind
nicht getroffen, personelle und finanzielle Ressourcen sind nicht
geschaffen. Alles in Allem wird dies auf dem Rücken der Kolleginnen und
Kollegen ausgetragen“, so Landesvorsitzender Jan Krumlovsky am Sonntag in
Dresden.
Wir werden uns weiter in die Thematik einbringen, um notwendige
Entscheidungen in Sachsen herbeizuführen.