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13.05.2025

GdP Sachsen erfolgreich für Polizeifamilien - Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung

Besoldung Soziales

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen begrüßt die Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, die Versorgung für Hinterbliebene im Falle eines qualifizierten Dienstunfalls deutlich anzuheben.

 Diese Maßnahme, die nun auch öffentlich durch die Berichterstattung der BILD-Zeitung bekannt wurde, ist eine direkte Reaktion auf die Forderungen der GdP Sachsen im offenen Brief vom 10. Januar 2025 an die Staatsminister Armin Schuster und Christian Piwarz.

„Wir danken den verantwortlichen Ministerien ausdrücklich für die zügige Entscheidung. Sie bedeutet eine konkrete Verbesserung für die Familien, die einen geliebten Menschen im Dienst verloren haben“, so Jan Krumlovsky, Landesvorsitzender der GdP Sachsen.

Gleichzeitig weist die GdP darauf hin, dass eine wichtige Lücke weiterhin besteht: Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die in eheähnlichenlichen Gemeinschaften leben, bleiben trotz gemeinsamem Familienleben und Erziehungsverantwortung weiterhin unversorgt – auch nach einem qualifizierten Dienstunfall.

„Der Fall unseres Kollegen Maximilian Stoppa hat auf tragische Weise gezeigt, wie dringend Reformbedarf besteht. Wir sind überwältigt von den vielen Spenden, die der Unterstützungsverein der Polizei Sachsen übergeben kann. Es ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, Familien ohne Trauschein aus dem Versorgungsanspruch auszuschließen und von diesen Spenden abhängig zu machen. Wir fordern die Staatsregierung auf, diesen Missstand umgehend zu beheben“, so Krumlovsky weiter.

Die GdP Sachsen erwartet, dass sich der Landtag positiv zu den Verbesserungen positioniert und die Gesetzesnovelle verabschiedet. In diesem Rahmen werden wir uns weiterhin mit aller Kraft für diese umfassende Reform einsetzen – sowohl auf Landesebene als auch im Schulterschluss mit der Bundes-GdP. Unsere Forderung: Gleiche Fürsorge für alle Familien!