10.10.2025
Gute Nachrichten für Väter: Urteil mit Symbolkraft
Wichtiger Erfolg für Väter im öffentlichen Dienst!
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden:
Beamte haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub – direkt aus EU-Recht!
Deutschland hat die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von 2019 bisher nicht umgesetzt.
Das VG Köln stellte nun klar: Wenn der Gesetzgeber schläft, gilt Europa direkt.
Damit können auch Polizisten und andere Beamte nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlt zu Hause bleiben – ohne Urlaubstage opfern zu müssen.
Aber Achtung: gegen das Urteil können die Beteiligten noch Berufung einlegen.
Familienzeit ist kein Luxus – sie ist euer Recht.
Die GdP Sachsen wird auf die Verantwortlichen zugehen und fordert eine klare gesetzliche Regelung, damit niemand mehr vor Gericht ziehen muss!
