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© Bild: GdP (KI)
Bild: GdP (KI)

10.10.2025

Gute Nachrichten für Väter: Urteil mit Symbolkraft

Beamtenpolitik Leistungen

Wichtiger Erfolg für Väter im öffentlichen Dienst!

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden:

Beamte haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub – direkt aus EU-Recht!

 

 

Deutschland hat die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von 2019 bisher nicht umgesetzt.
Das VG Köln stellte nun klar: Wenn der Gesetzgeber schläft, gilt Europa direkt.

Damit können auch Polizisten und andere Beamte nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlt zu Hause bleiben – ohne Urlaubstage opfern zu müssen.

Aber Achtung: gegen das Urteil können die Beteiligten noch Berufung einlegen. 

 

Familienzeit ist kein Luxus – sie ist euer Recht.
Die GdP Sachsen wird auf die Verantwortlichen zugehen und fordert eine klare gesetzliche Regelung, damit niemand mehr vor Gericht ziehen muss!