27.11.2025
Information der GdP Sachsen zur Annulierung der Laufbahnprüfung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen möchte alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen über die aktuellen Entwicklungen zur Annullierung der Laufbahnprüfung sowie über die weiteren Schritte informieren.
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Mitglieder kontaktiert und um Unterstützung gebeten.
Das Thema hat für uns höchste Priorität. Wir arbeiten intensiv daran, eine verlässliche Lösung im Sinne aller Betroffenen zu erreichen. Dazu stehen wir in engem Austausch mit unserem Rechtsanwalt, der die Vorgänge derzeit umfassend juristisch prüft.
Unser Ziel ist es, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Wir stehen an eurer Seite!
Wir weisen darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid bis zum 22. Dezember 2025 möglich ist. Dieser muss durch die Betroffenen selbst eingelegt werden. Mitglieder, die sich bereits an uns gewandt haben, erhalten am Montag ein gesondertes Schreiben mit weiteren Informationen sowie einem Musterwiderspruch.
Unabhängig vom laufenden Prüfprozess empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, an der Laufbahnprüfung am 8. Dezember 2025 teilzunehmen, um mögliche Nachteile zu vermeiden, solange die rechtliche Bewertung noch nicht abgeschlossen ist.
Wir informieren euch, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, und setzen uns weiterhin entschlossen für eure Rechte ein.
GdP - wir tun was!
