07.12.2025
Muster Widerspruch
Annullierung Laufbahnprüfung
Information für alle Betroffenen zur Annullierung der Laufbahnprüfung und zum Widerspruch
Für alle Betroffenen:
Die Hochschule hat die 3. Klausur des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung vom 30.10.2025 annulliert und zur Nachprüfung am 08.12.2025 geladen.
Gegen die Annullierung kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch eingelegt werden.
In uns bekannten Fällen wurde der Bescheid am 21.11.2025 versendet, sodass die Frist voraussichtlich bis 22.12.2025 läuft. Maßgeblich ist jedoch der tatsächliche Zugang.
Wichtig: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – die Teilnahme an der Nachprüfung bleibt verpflichtend.
Erfahrungsgemäß entscheidet die Hochschule nicht sofort über den Widerspruch, sondern bewertet erst die Nachprüfung. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse kann der Widerspruch ohne Nachteile zurückgenommen werden.
Wer keinen Widerspruch einlegt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden und kann später nicht mehr gegen die Annullierung vorgehen.
Wird Widerspruch eingelegt und die Hochschule gibt diesem statt, würde die ursprüngliche Klausur vom 30.10.2025 wieder zählen; die Leistung der Nachprüfung wäre dann irrelevant.
Bei besonderen individuellen Fällen, empfehlen wir eine individuelle Beratung im Rahmen des Rechtsschutzes.
Hinweis zum Schreiben:
Der Widerspruch muss – unterschrieben - innerhalb der Monatsfrist schriftlich bei der Hochschule eingegangen sein. Eine Mail ist nicht ausreichend. Da Privatpersonen in der Regel nicht über Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation in der geforderten Art (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung) verfügen, empfehlen wir den Widerspruch rechtzeitig per Post (mit Einwurfeinschreiben) an die Hochschule zu senden.
Bitte beachte, dass die Postlaufzeiten nicht vorhersehbar sind und nur der Eingang zählt. Du kannst den Widerspruch in eiligen Fällen vorab per Telefax an die Hochschule übermitteln und das Original nachfolgend per Post übermitteln.
