01.12.2025
Widerspruch amtsangemessene Alimentation 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren konnten wir auf Grund vieler Gespräche und Verhandlungen die klaffende Lücke in der Alimentation schließen.
Doch auch in den letzten Jahren, haben sich die Preise nicht zum Positiven entwickelt.
Wir rufen daher alle Beamten dazu auf, bis spätestens 31. Dezember 2025 Widerspruch gegen ihre Besoldung für das Jahr 2025 einzulegen.
Warum?
- Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (u.a. Urteile vom 4. Mai 2020 sowie 17. September 2025) stellt Anforderungen an die sogenannte „amtsangemessene Alimentation“.
- Es bestehen konkrete Zweifel, ob das Besoldungsniveau im Freistaat Sachsen diese Anforderungen erfüllt – sowohl was das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als auch die Mindestbesoldung betrifft.
- Besonders für Kolleginnen und Kollegen mit drei oder mehr Kindern könnte der Ausgleich unzureichend sein. Für diesen Personenkreis gibt es ein spezielles Musterschreiben.
Deshalb:
- Wir als GdP Sachsen empfehlen allen Betroffenen dringend, diesen Widerspruch vorsorglich einzulegen – unabhängig davon, ob ihr bereits in den Vorjahren widersprochen habt oder nicht. Nur so bleibt eine mögliche Nachzahlung bei einer späteren gerichtlichen oder gesetzlichen Anpassung offen.
- Der Widerspruch allein begründet keinen Anspruch auf mehr Besoldung – dafür bedarf es einer künftigen Rechtsprechung bzw. Gesetzesänderung. Jedoch werden so eure Ansprüche gewahrt.
Der Dienstherr wird im Rahmen des Widerspruchs gebeten, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären und das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend zu stellen.
Sollten dennoch Widerspruchsbescheide durch das Landesamt für Steuern und Finanzen erlassen werden, werden wir die weitere Verfahrensweise neu bewerten und euch darüber informieren.
Wir empfehlen abschließend, keine überzogenen Erwartungen aufzubauen, da mit der letzten Besoldungsreform für das laufende Jahr eine deutliche Besoldungsanpassung erfolgte. Dennoch gilt es die aktuelle Alimentierung auf den Prüfstand zu stellen.
Alle notwendigen Unterlagen (Muster-Widerspruch, ggf. Familienformular, Hinweise zur Einlegung) stehen euch unten zum Download zur Verfügung.
Der Widerspruch muss bis 31.12.2025 (Posteingang) an die zuständige Bezügestelle gerichtet werden.
GdP - wir für euch!
