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© Bild: GdP Sachsen
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03.02.2026

GdP im Bundestag: Elektronische Fußfessel und Täterarbeit als zentrale Bausteine im Gewaltschutz

Frauengruppe

GdP im Bundestag

Berlin, 29. Januar – Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten  Frau  Carmen Wegge nahm Susann Neuber als Vertreterin der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an einem Fachgespräch zur geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes teil.

 

Neben zahlreichen Vorsitzenden von Bundesverbänden aus dem Opferschutz, Vertreterinnen und Vertretern des Familiengerichtswesens, Juristinnen und Juristen des Deutschen Richterbundes sowie dem Bundesjustizministerium erhielten alle Verbände jeweils drei Minuten für eine Kurzstellungnahme zum Gesetzentwurf.

Aus polizeilicher Sicht hob die GdP zwei zentrale, ausdrücklich positive Aspekte hervor: die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Zwei-Komponenten-Modell sowie die gesetzlich verpflichtende Täterarbeit.

© Bild: GdP Sachsen
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Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sei insbesondere in Hochrisikofällen ein wirksames Instrument, um Verstöße gegen Schutzanordnungen frühzeitig zu erkennen und zu ahnden. Spanien verzeichne bei überwachten Fällen keine Tötungsdelikte – auch wenn die statistische Validität nicht abschließend bewertet werden könne. Entscheidend sei jedoch, dass für Deutschland bundeseinheitliche Standards zur Risikobewertung geschaffen werden. Zudem brauche es länderübergreifende technische Strukturen und eine Vereinheitlichung der polizeirechtlichen Regelungen. Familiengerichte betreten mit dieser Maßnahme Neuland, weshalb auch hier einheitliche Fortbildungsstandards erforderlich seien. Unabdingbar sei darüber hinaus die feste Einbindung der Polizei in Risikobewertungen, Fallkonferenzen und das Bedrohungsmanagement – idealerweise in spezialisierten Kommissariaten, da die Polizei im Alarmfall rund um die Uhr einsatzbereit ist. Positiv bewertete die GdP zudem, dass Kinder im Gesetzentwurf ausdrücklich als eigenständige Opfergruppe anerkannt werden. Die eingesetzten Geräte im Zwei-Komponenten-Modell müssten dabei zwingend auf Barrierefreiheit geprüft werden.

ls zweiten wesentlichen Punkt betonte die GdP die Bedeutung der Täterarbeit. „Täterarbeit ist Opferschutz“, so die Kernaussage. Derzeit sei diese Arbeit jedoch unterfinanziert, uneinheitlich organisiert und häufig freiwillig – damit weder flächendeckend noch nachhaltig. Die GdP fordert daher eine verlässliche Finanzierung und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit.

 

Kritisch sieht die GdP hingegen die vorgesehene Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Schutzanordnungen. Das Problem liege nicht in der Höhe der Strafe, sondern darin, dass Verstöße in der Praxis selten und oft zu spät sanktioniert würden. Bevor eine Strafrahmenerhöhung ins Leere laufe, müsse zunächst die tatsächliche Sanktionspraxis systematisch erfasst und ausgewertet werden.

Insgesamt, so das Fazit der GdP, könnten die geplanten Maßnahmen zwar flankierend wirken, ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung von Partnerschafts- und häuslicher Gewalt fehle jedoch weiterhin. Wer auf das spanische Modell verweise, müsse auch dessen strukturelle Rahmenbedingungen mitdenken: spezialisierte Gerichte, spezialisierte Staatsanwaltschaften und spezialisierte polizeiliche Organisationseinheiten. Notwendig sei eine mit Leben gefüllte nationale Gewaltstrategie. Derzeit sei beispielsweise das Bedrohungsmanagement in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.

 

Für Sachsen machte die GdP zudem deutlich, dass es an einem proaktiven Ansatz im Polizeigesetz fehle. Bei Vorfällen aus dem Phänomenbereich häuslicher Gewalt müsse es der Polizei möglich sein, frühzeitig und direkt auf Täter zuzugehen. Aktuell stünden dem auch datenschutzrechtliche Hürden entgegen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigten jedoch, dass eine vorgeschaltete Täterarbeit nachweislich Leben retten könne.