26.03.2026
GdP Erfolg - Gesetzesnovellierung des Beamtenversorgungsgesetz
GdP Forderung erfolgreich umgesetzt - deutliche Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen begrüßt die vom Sächsischen Landtag am 25. März 2026 beschlossene Novellierung des Beamtenversorgungsgesetzes. Die Reform enthält wichtige Schritte zur Verbesserung der sozialen Absicherung für diejenigen, die im täglichen Dienst für die Allgemeinheit ihre Gesundheit oder ihr Leben riskieren.
Zu den zentralen Änderungen gehören die deutliche Anhebung der Einmalzahlung für im Dienst schwer verletzte Beamtinnen und Beamte auf künftig 150.000 Euro sowie die Erhöhung der Leistungen für Hinterbliebene auf jeweils 30.000 Euro. Zudem werden die Entschädigungsleistungen künftig automatisch an die allgemeine Entwicklung der Versorgungsbezüge gekoppelt, um langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Damit konnten wir unsere Forderungen nach mehr Sicherheit für Hinterbliebene umsetzen. Dieser Schritt ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen. Auf Grund unserer intensiven Bemühungen, wurde die Notwendigkeit vom Gesetzgeber erkannt. Wir sind dankbar, dass sich hier nun einiges zum Positiven entwickelt hat.
Gleichzeitig kämpfen wir auch weiterhin für die Schließung der bestehenden Lücke hinsichtlich auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften. Denn diese werden noch immer nicht berücksichtigt. Das entspricht jedoch nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten moderner Familien- und Partnerschaftsformen. Viele Kolleginnen und Kollegen leben in stabilen, verbindlichen Partnerschaften ohne Trauschein – ihre Angehörigen bleiben im Ernstfall dennoch ungeschützt.
Der Anfang ist gemacht und wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Fürsorge für Einsatzkräfte und ihre Familien konsequent verbessert wird.
Eines bleibt klar: Kein finanzieller Ausgleich kann Gesundheit oder Leben ersetzen. Doch eine faire und moderne Absicherung bietet Halt in den schwersten Momenten.
